Schwerbehindertenausweis – Nachteilsausgleiche in Schule, Ausbildung, Studium und Beruf

Auch als schwerbehinderter Mensch gibt es die Möglichkeit, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Um einer Benachteiligung vorzubeugen gibt es verschiedene, sogenannte Nachteilsausgleiche schon in der Schule, Ausbildung, im Studium und im beruflichen Alltag. Mit den wichtigsten und gängigsten Nachteilsausgleichen werden wir uns in diesem Beitrag beschäftigen. Jedoch ist grundsätzlich immer zu beachten, dass jeder Mensch einzigartig und individuell ist. Dementsprechend sind nicht alle Nachteilsausgleiche für jeden sinnvoll. Daher ist es grundsätzlich zu raten, bei der Inanspruchnahme die Schwerbehindertenvertretung hinzuzuziehen. Häufig sind auch vollständig individuelle Absprachen möglich und sinnvoll.

 

In der Schule:

Die Beschulung von Menschen mit Behinderung kann über verschiedene Wege vollzogen werden:

Beschulung an der Regelschule:

Wenn ein Kind physisch und psychisch in der Lage ist, am Unterricht in einer Regelschule teilzunehmen und zu lernen, so kann natürlich eine Beschulung an der Regelschule stattfinden. Um Nachteile durch verlangsamtes Schreiben mit der Hand (zum Beispiel durch Krämpfe) oder unklares Schriftbild (zum Beispiel durch Spastiken) auszugleichen, gibt es schon in der Schule einen gewissen Katalog an Nachteilsausgleichen. Verlängerte Schreibzeit bei Klausuren und Prüfungen wäre zum Beispiel ein entsprechender Nachteilsausgleich. Auch die Nutzung eines Computers, zum Ausgleich des Schriftbilds kann veranlasst werden. Ist das Kind in keiner Weise in der Lage, Klausuren, Prüfungen und unter Umständen auch im Unterricht selbst zu schreiben, so besteht die Notwendigkeit einer Schulassistenz. Außerdem kann es auch folgende Ausgleich ergeben:

  • Zusätzliche Pausen in Klausuren und Prüfungen
  • Differenzierungsraum zur Konzentrationsförderung
  • Unterstützende Hilfsmittel (zum Beispiel Geodreieck mit Griff oder Verdickung für die Stifte).

Die Gewährung dieser Nachteilsausgleiche ist von jedem Bundesland anders gehandhabt. In manchen Bundesländern entscheidet allein die Schule, in anderen Bundesländern muss das ganze beim Schulamt beantragt und genehmigt werden. Dies ist grundsätzlich die Aufgabe der Schule, entsprechende Schritte einzuleiten.

Beschulung an der Sonderschule:

Es gibt viele Gründe, warum ein Kind nicht auf die Regelschule gehen kann. Sei es vermehrter Förderungsbedarf oder bestimmte, physische Einschränkungen, die einer Beschulung an der Regelschule entgegenwirken. Auch ist die Barrierefreiheit von Regelschulen häufig ein großes Problem, weshalb eingeschränkte Schüler immer wieder an Sonderschulen landen. Hier kennt man sich natürlich aus, die Nachteilsausgleiche werden fast wie von selbst gewährt, jedoch kann nicht jeder, entsprechend seiner geistigen Möglichkeiten einen Abschluss machen. Die Sonderschulen bieten meistens lediglich einen Fördererschulabschluss an. Ganz selten werden höhere Schulabschlüsse angeboten.

 

In der Ausbildung:

Auf dem ersten Arbeitsmarkt:

Die Ausbildung ist ein sehr wichtiger Schritt, hinein in das eigenständige Leben. Daher möchte dieser Schritt sehr gut überlegt sein. Eine Ausbildung auf dem freien Arbeitsmarkt zu bekommen ist schwierig, aber nicht unmöglich. Für Arbeitgeber gibt es Unterstützungsleistungen, wenn sie behinderte Auszubildende einstellen. Zum Beispiel ein Lohnkostenzuschuss oder die Finanzierung der Arbeitsplatzhilfen. Hierzu können spezielle Geräte oder Programme zählen, aber auch Assistenzen oder sonstige, notwendige Sonderlösungen. Außerdem steht das Integrationsamt den Arbeitgebern grundsätzlich beratend zur Seite.

Im Berufsbildungswerk:

Berufsbildungswerke bieten, ähnlich wie die Sonderschulen eine Ausbildung, speziell nach den Möglichkeiten der eingeschränkten Person an. Meistens sind auch Therapiemaßnahmen und Beratungen angeschlossen. Jedoch ist man in diesem Fall wieder „unter sich“, d. h. man lernt mit anderen Behinderten, in Kontakt mit uneingeschränkten Personen kommt man höchstens, wenn man ein Praktikum machen muss oder wenn man den geschützten Rahmen mal verlässt. Die Abschlüsse an den Berufsbildungswerken sind gleichwertig, bezüglich der Abschlusszertifikate von regulären Ausbildungsstätten. Die Erprobung von speziellen Arbeitshilfen im entsprechenden Beruf ist meistens auch möglich.

 

Im Studium:

Mancher möchte hoch hinaus, ein Studium, wieso nicht? Das Studium, als Mensch mit Behinderung kann zu einer richtigen Herausforderung werden. Sei es mangelnde Barrierefreiheit, aufgrund von denkmalgeschützten Häusern, oder der unglaublich volle Studienplan. Dies kann einen schon mal an den Rand seiner Kräfte bringen. Für solche Fälle hat fast jede Universität in Deutschland eine Beratungsstelle oder einen Behindertenbeauftragten. Individuell lässt sich der Studienplan anpassen, Abgabefristen verlängern oder der Raum umplanen.

Als weitere Nachteilsausgleiche kann man sich den Möglichkeiten aus der Schulzeit bedienen.

Auch bei Leistungen, wie dem BAföG gibt es spezielle Regelungen für Menschen mit Mehrbedarf. Diesbezüglich kann man sich auch individuell beim Schwerbehindertenbeauftragten oder bei einer unabhängigen Beratungsstelle informieren.

 

Im Berufsalltag:

Die Ausbildung ist abgeschlossen, das Studium ist beendet? Jetzt geht es richtig los, ab auf den Arbeitsmarkt! Auch hier gibt es viele Punkte, welche zu einer Benachteiligung führen könnten, sei es zum Beispiel das Fehlen einer Maschine für Brailleschrift Blindenschrift/Punktschrift . Aber auch die Notwendigkeit einer Spracherkennung für den Computer kann ohne Nachteilsausgleiche im Vorstellungsgespräch negativ gewertet werden. Beim Einstellen von einem Menschen mit Behinderung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die notwendigen, technischen Hilfsmittel finanziell vom Integrationsamt erstattet zu bekommen. Außerdem kann er, wie auch schon in der Ausbildung, einen Lohnkostenzuschuss erhalten.

Als Arbeitnehmer genießt man ab einem GdB von 50, den speziellen Kündigungsschutz. Möchte der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, so muss er vorher das Integrationsamt um Erlaubnis bitten. Dieses prüft, ob die Kündigung rechtens ist und vollzogen werden kann. Außerdem kann man auch hier eine Arbeitsassistenz (auch persönliche Assistenz) bekommen, wenn pflegerischer Aufwand besteht, oder Handreichungen auch während der Arbeit notwendig sind. Lebt man als eingeschränkter Mensch auf dem Land und ist auf ein Auto angewiesen, so gibt es die sogenannte Kraftfahrzeughilfe. Sie kann eingesetzt werden, wenn ein speziell, umgebautes Auto benötigt wird oder wenn ein Parkplatz für das Auto auf dem Firmenareal bezahlt werden muss. Je nach den eigenen, körperlichen Möglichkeiten kann man sich von sogenannter „Mehrarbeit“ Arbeit, über die gesetzlich vereinbarten 8 Stunden pro Werktag hinaus befreien lassen.
Auch eine Woche, zusätzlicher Urlaub steht einem schwerbehinderten Arbeitnehmer zu.

 

Gleichstellung mit Schwerbehinderten:

Wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 30, aber weniger als 50 festgesetzt, so gibt es die Möglichkeit, sich sozusagen „gleichstellen“ zu lassen. D. h., dass ein Vergleich gezogen wird, da durch die persönlichen Einschränkungen, zum Beispiel der Arbeitsplatz gefährdet ist. Für einen Gleichgestellten gilt derselbe Kündigungsschutz, wie bei einem anerkannt, schwerbehinderten Arbeitnehmer. Außerdem kann der Arbeitgeber entsprechende Hilfsmittel bezahlt bekommen und auch den Lohnkostenzuschuss. Ebenfalls steht der Integrationsfachdienst beratend zur Seite. Somit kann also unter Umständen bei einer Gleichstellung der Arbeitsplatz gerettet werden, da der Arbeitgeber geprüft wird, ob wirklich keine andere, adäquate Stelle verfügbar ist.

 

Schule, Ausbildung, Studium und Beruf sind wichtige Schritte im Leben eines Menschen. Die Nachteilsausgleiche helfen Defizite auszugleichen und Arbeitsplätze zu sichern.

 

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Referenzen zu diesem Text:

https://www.schwerbehindertenausweis.de/nachteilsausgleiche/arbeit-und-beruf (Abgerufen am 13.4.2019)

https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/hilfen-im-berufsalltag (Abgerufen am 13.4.2019)

https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Nachteilsausgleiche/77c332i/index.html# (Abgerufen am 13.4.2019)

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2017/kuendigung-und-kuendigungsschutz-von-schwerbehinderten/12/ (Abgerufen am 13.4.2019)

https://www.studentenwerke.de/de/content/nachteilsausgleiche-f%C3%BCr-organisation-und-durchf%C3%BChrung-des-studiums (Abgerufen am 13.4.2019)

https://www.myhandicap.de/job-ausbildung-behinderung/berufsausbildung-jugendliche/ (Abgerufen am 13.4.2019)

2 Kommentare zu „Schwerbehindertenausweis – Nachteilsausgleiche in Schule, Ausbildung, Studium und Beruf

  1. Beim Nachteilsausgleich in der Schule kann ich noch was hinzufügen: Hausunterricht
    Zumindest ging das bei mir, da die einzige Förderschule der Umgebung eine Stunde entfernt liegt und Internat definitiv nicht für Schwerstbehinderte mit Beatmung wie mich geeignet ist. Es wurden also Lehrer (von Regelschulen) aus der Umgebung zu mir geschickt. Das einzig Blöde ist hier, dass man jedes Jahr erneut mit dem Schulamt um die genehmigte Stundenzahl kämpfen muss und niemals genauso viele bekommt wie „normale“ Schüler.

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    1. Vielen Dank für die tolle Ergänzung

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