Schwerbehindertenausweis – Nachteilsausgleich Parkerleichterung

Behindertenparkplätze findet man überall. Für blinde und auf den Rollstuhl angewiesener Menschen bedeuten sie eine große Erleichterung. Die Nutzung von ausgewiesenen Behindertenparkplätzen ist klar geregelt. Wer darf hier parken und wer nicht?

Welche Unterschiede gibt es zu einem normalen Parkplatz?

Die Lage und die Maße eines Behindertenparkplatzes sind in den Landesbauordnungen der Bundesländer klar geregelt. Dies geschieht durch entsprechende DIN-Normen. Zum Beispiel beträgt die Mindestbreite 3,50 m, damit die Autotür sich vollständig öffnen lässt. Für Rollstuhlfahrer ist diese Option elementar. Bei der Mindestlänge gibt es Unterschiede, wenn das Fahrzeug senkrecht zur Fahrbahn parken soll, so liegt diese bei 6 m. Soll das Auto parallel zum Straßenverkehr parken, so ist eine Mindestlänge von 7,50 m vorgeschrieben. Zusätzlich muss die Parkplattform stufenfrei (höchstens abgesenkter Bordstein) erreichbar sein.

 

Wer darf hier parken und was passiert, wenn ich nicht zum Parken auf diesem Parkplatz berechtigt bin?

20190325_143758Die Berechtigung zum Parken ist immer wieder ein großes Ärgernis. Viele gehen davon aus, dass allein der Besitz eines Schwerbehindertenausweises zur Nutzung berechtigt. Das ist falsch. Um auf einem ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplatz zu parken benötigt man zusätzlich den blauen EU-Sonderparkausweis, der sichtbar in der Windschutzscheibe platziert werden muss. Falschparkern droht ein Bußgeld von 35 € und die Abschleppung ihres Wagens. Nach einem Urteil des Landgerichts Leipzig ist das Abschleppen des Wagens gerechtfertigt, wenn dieser nur 3 Minuten auf diesem Parkplatz verweilte, oder wenn der Besitzer das Fahrzeug verlassen hat. Die Kosten für die Abschleppung trägt ebenfalls der Falschparker.

Kann ich Falschparker melden?

Ja, das unberechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen kann der Polizei oder dem Ordnungsamt gemeldet werden. Hierzu wird die Nutzung des Bürgertelefones der Polizei empfohlen. Eine Rechtfertigung für das Absetzen eines Notrufes besteht nicht.

 

Wann kann ich einen blauen Parkausweis beantragen?

20190325_151606Die Voraussetzungen, um einen blauen Parkausweis zu bekommen sind klar geregelt. Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ oder „bl“ können einen blauen Parkausweis erhalten. Außerdem Contergangeschädigte und Menschen mit ähnlichen Einschränkungen (zum Beispiel Amputation beider Arme).

Beantragt wird die blaue Karte beim zuständigen Ordnungsamt oder der Straßenverkehrsbehörde.

 

Was kann der blaue Parkausweis noch?

Der blaue Parkausweis ist nicht nur die Berechtigung, einen Behindertenparkplatzes zu benutzen, mit ihm kann man auch noch ganz andere Nachteilsausgleiche, in Bezug auf Parken, in Anspruch nehmen. Dazu gehört zum Beispiel das grundsätzlich unentgeltliche Parken. Außerdem darf die ausgewiesene Parkdauer, wenn eine ausgeschrieben ist, überschritten werden (außer bei Parkplätzen, mit dem Zusatzschild „Parkscheibe“ und bei öffentlichen Einrichtungen).

Außerdem dient der blaue Parkausweis als eine Art „Eintrittskarte“ in die Umweltzone. D. h., dass für Inhaber eines blauen Ausweises kein Fahrverbot in Innenstädten gilt, und/oder gelten wird.

 

Die orangene Parkerleichterung:

Im Vergleich zum europaweit geltenden blauen Parkausweis gibt es innerhalb Deutschlands noch die orangene Parkerleichterung. Diese berechtigt zwar nicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz, sie bietet jedoch einige, andere Nachteilsausgleiche, diese wären zum Beispiel:

  • Bis zu 3 Stunden Parken im eingeschränkten Halteverbot
  • Beim Parken auf öffentlichen Parkplätzen darf die vorgegebene Nutzungszeit überschritten werden.
  • In verkehrsberuhigten Bereichen parken, sofern der Straßenverkehr ungestört bleibt.
  • Zeitlich unbegrenztes Parken an Parkuhren (kostenlos)
  • Parken auf Bewohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden.

Es handelt sich bei dieser Aufzählung nur um die wichtigsten Nachteilsausgleiche dieses Dokumentes. Um alle Nachteilsausgleiche zu sehen, bitte den weiterführenden Link in den Referenzen nutzen.

 

Der personenbezogene Behindertenparkplatz:

Wenn die Notwendigkeit eines Behindertenparkplatzes auch zu Hause besteht, so gibt es die Möglichkeit, einen personenbezogenen Behindertenparkplatz bei der Stadt zu beantragen. Dies läuft meistens über einen vorgefertigten Antrag auf der Webseite der Stadt. Es ist jedoch Voraussetzung, dass vor der Wohnung/vor dem Haus nicht die Möglichkeit besteht, über den Vermieter einen Behindertenparkplatz einzurichten. Sollte es vor dem Haus ausreichend Parkplätze geben, so ist die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes bei dem entsprechenden Vermieter zu beantragen.

 

Recherchegrundlagen:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/9229/behindertenparkplaetze  (Abgerufen am 25 März 2019)

https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/behindertenparkplatz/#schwerbehinderung_nicht_nur_parken_auf_besonderen_flaechen_ist_erlaubt (Abgerufen am 25 März 2019)

http://www.behindertenparkplatz.de/faq-behindertenparkplatz/ (Abgerufen am 25 März 2019)

https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000010506.php (Abgerufen am 25 März 2019)

1 Kommentar zu „Schwerbehindertenausweis – Nachteilsausgleich Parkerleichterung

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