Geimpft, getestet, genesen – welche Auswirkungen haben 2G und 3G Regelungen auf die persönliche Assistenz?

Assistenznehmer*innen stehen durch die Corona-Pandemie vor ganz neuen Herausforderungen. Waren es in der Vergangenheit Dinge wie die Beschaffung von Masken, Coronatests oder die Unsicherheit, was bei einer Corona-Quarantäne passieren würde, sind es jetzt erweiterte Regelungen zum Infektionsschutz wie die 2G und die 3G Regel, die Personen mit Assistenzbedarf vor neue Herausforderungen stellen. Ich möchte mit diesem Beitrag erklären, was die einzelnen Regeln bedeuten und wie wir in der persönlichen Assistenz diesen Regeln begegnen können.

2G oder 3G, was bedeutet das und wo wird es angewendet?

Im Allgemeinen beschreibt die G-Regel, welche Personengruppen bestimmte Bereiche, z.B. eine Veranstaltung betreten/besuchen dürfen.

Wenn die 2G-Regel gilt, so dürfen nur Personen, die geimpft oder genesen sind teilnehmen. Nachgewiesen werden muss das entweder mit dem Impfpass, mit der Corona-Warnapp, in der die Impfung eingetragen ist oder mit einem Nachweis über die überstandenen Corona-Infektion.
Oftmals fällt bei einer 2G-Regel-Veranstaltung die Maskenpflicht weg.

Wenn die 3G-Regel gilt, so dürfen Personen teilnehmen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Für einen Corona-Test werden sogenannte Antigen-Schnelltests und/oder PCR-Tests eingesetzt. Welcher Test, Voraussetzung für einen Zugang ist, wird normalerweise von Veranstaltern und/oder Einrichtungen kommuniziert. Dieser Test muss dann mit einem, aktuellen Zertifikat nachgewiesen werden.

Angewendet werden diese Regeln hauptsächlich in den Bereichen, die letztes Jahr (2020) während des Lockdowns geschlossen waren. Das sind z.B.:
• Restaurants
• Hotels
• Friseure
• Veranstaltungen wie Konzerte
• Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Welche Auswirkungen haben diese Regeln auf Menschen mit persönlicher Assistenz?

Menschen, die persönliche Assistenz nutzen sind Menschen, die eine Behinderung haben und/oder von einer Behinderung bedroht sind. D. h., dass diese Menschen nicht ohne die Unterstützung der Assistenz am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Assistenzkräfte sind Menschen, die eigene Entscheidungen treffen. Es gibt keine Pflicht, eine Coronaimpfung bei sich durchzuführen, weshalb jede Assistenzkraft für sich selbst entscheidet, ob sie geimpft werden möchte oder nicht. Daraus resultiert bei Assistenznehmer*innen, die geimpft sind, erst mal eine Einschränkung der Selbstbestimmung, weil diese nun auch davon abhängt, welchen Status die Assistenzkraft hat. So kann z.B. eine Assistenz, die weder geimpft, noch genesen ist, nicht auf eine Veranstaltung mitgenommen werden, bei der die 2G-Regel gilt.

Bei der 3G-Regel ist die Mitnahme der Assistenz etwas einfacher, denn hier werden Personen ohne Impfschutz nicht direkt ausgeschlossen. Sie können einen negativen Corona-Test vorlegen und dann an der Veranstaltung teilnehmen. Diese Tests müssen jedoch seit Oktober 2021 kostenpflichtig durchgeführt werden, was bedeutet, dass der Assistenznehmer oder die Assistenznehmerin zusätzliche Ausgaben über das persönliche Budget tragen muss (die vom Kostenträger erlaubt sein müssen). Andernfalls entstehen der Assistenzkraft zusätzliche Kosten.

Hinweis: Manche Kostenträger erlauben es, standardmäßig Coronatests für die Assistenzkräfte anzubieten, wenn dies der Fall ist, kann ein Test davon als Nachweis für eine 3G-Veranstaltung genutzt werden, sofern die Person mit Assistenzbedarf in der Rolle als Arbeitgeberin ein Testzertifikat ausstellt.

Flexibilität ermöglicht Teilhabe an 2G-Veranstaltungen:

Solange die Corona-Pandemie nicht vollständig beendet oder ungefährlich geworden ist, werden wir mit Regeln wie diesen umgehen müssen. Mit ein bisschen Flexibilität von allen Seiten lässt sich auch mit diesen Regeln und ohne Impfpflicht die Teilhabe von Menschen mit Assistenzbedarf umfassend sicherstellen. Folgende Möglichkeiten gibt es für Personen mit Assistenzbedarf, wenn sie geimpft sind für den Besuch einer Veranstaltung mit 2G-Regel:

Langfristige Planung:

Wenn schon bei der Erstellung des Dienstplans die Teilnahme an einer 2G-Veranstaltung geplant ist, so kann für den Zeitraum, in dem die Veranstaltung stattfindet, eine Person eingeteilt werden, die einen Impfschutz nachweisen kann oder genesen ist.

Kurzfristige Planung:

Wenn eine Person mit Assistenzbedarf kurzfristig an einer Veranstaltung mit 2G-Regel teilnehmen möchte und eine Person im Dienst ist, die die Anforderungen nicht erfüllt, wäre es möglich, den Dienst kurzfristig mit einer anderen Assistenz zu tauschen. In diesem Fall ist es wichtig, dass der Tausch für beide Assistenzkräfte (vor allem für die Kraft, die nicht damit gerechnet hat, arbeiten zu müssen) in Ordnung ist. Wenn der Mensch mit Assistenzbedarf in seiner Rolle als Arbeitgeber*in die Veränderung des Dienstplans einfach so beschließt, was möglich ist, führt das oft zu Konflikten und Unmut.

Eine andere Möglichkeit wäre, mit den Veranstaltern die Situation zu besprechen. Die Assistenz ist ein Nachteilsausgleich, der die Teilhabe an der Veranstaltung erst ermöglicht. Gerade die Privatwirtschaft kann für sich selbst entscheiden, welche Personen bei einer Veranstaltung zugelassen werden und welche nicht. Vielleicht ist es mit etwas Glück auch möglich, eine Person ohne Impfung, wenn sie zuvor getestet wurde, als Nachteilsausgleich auf eine 2G-Veranstaltung mitzunehmen.

Hinweis: Außerhalb von Sondersituationen wie einer Corona-Pandemie dürfen Arbeitgeberinnen nicht nach dem vollständigen Impfstatus fragen. Für die Pflege gelten einzelne Sonderregelungen, so wie jetzt im Falle der Corona-Schutzimpfung. Diesen Impfstatus dürfen Arbeitgeber in der Pflege so lange abfragen, bis die Corona-Pandemie beendet ist.
Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/impfstatusabfrage-arbeitsrecht-101.html

Zusammengefasst ist festzustellen, dass die aktuellen Regelungen für Veranstaltungen und weitere Bereiche des öffentlichen Lebens die Teilhabe von Menschen mit Assistenzbedarf komplizierter, aber nicht unmöglich machen. Sondersituationen wie eine Corona-Pandemie erfordern manchmal besondere Aufmerksamkeit. Ich gehe auch in Zukunft davon aus, dass wir immer mal wieder mit besonderen Regeln oder Zugangsberechtigungen umgehen müssen. Je öfter wir das müssen, desto flexibler und kreativer sind wir der Lösungsfindung beim nächsten Mal.

Weitere Infos:

https://www.zusammengegencorona.de/informieren/alltag-und-reisen/aktuelle-regelungen/

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