Schluss, aus, vorbei – IPReG gefährdet die Selbstbestimmung jetzt aktiv

Der Bundesrat hat heute das lange umstrittene Gesetz IPReG beschlossen. Demnach entstehen viele Änderungen in der häuslichen Intensivversorgung. Diese Änderungen gefährden das Selbstbestimmungsrecht schwer kranker und behinderter Menschen, die auf Beatmung und Intensivpflege angewiesen sind. Ein Kommentar mit konstruktiven Lösungsvorschlägen:

Über ein Jahr haben wir gekämpft, wir haben aufgeklärt und versucht zu sensibilisieren. Die Politik ist leider nur hörig auf die Lobbyisten, Pflegeheimbetreiber, Pflegekonzerne und Krankenkassen. Vor allem wenn man das beschlossene Gesetz IPReG genauer anschaut. Begonnen hat alles damit, dass Jens Spahn das Ziel verfolgte, Abrechnungsbetrug in der Intensivpflege einzudämmen. Was für ein Ehrenmann, konnte man da denken, die armen Behinderten werden ausgenommen, kriegen es vielleicht nicht einmal mit und können sich nicht wehren. Mit ihnen wird Geld gescheffelt. Erinnert man sich jedoch genau, welche Maßnahmen der erste Entwurf des IPReG vorsah, wurde schnell klar, dass diese vorgeschobene Begründung nicht das wahre Ziel des Gesetzes sein konnte.

Etwas mehr als ein Jahr, drölfzig Demonstrationen, Podiumsdiskussionen und Änderungen später hat der Bundesrat, dem schon vom Bundestag beschlossenen Gesetz Gültigkeit verliehen. In Zukunft wird sich einiges ändern in der häuslichen Intensivpflege. Hier ein Überblick in Stichpunkten:

  • Intensivpflege darf nur noch von besonders qualifizierten Ärzten und Ärztinnen verordnet werden
  • strenge Qualitätsvorgaben gelten für die häusliche Intensivpflege
  • Pflegedienste werden zur Zusammenarbeit mit Fachärzten verpflichtet
  • medizinischer Dienst überprüft die Einhaltung der Vorgaben durch persönliche Begutachtung zu Hause

Außerdem gibt es in diesem Chaosgesetz auch Änderungen zur geriatrischen Rehabilitation, zur Befreiung von Eigenanteilen bei der Versorgung in Pflegeheimen und zur besseren Bezahlung von Pflegefachpersonen.

Wann tritt IPReG in Kraft?

Hierzu ein Zitat, das ich euch nicht vorenthalten möchte, ich habe es gefunden auf Bundesrat.de:

„Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zu großen Teilen am Tag darauf in Kraft treten.“

Was bedeutet das alles?

Diese Frage stellen sich gerade sehr viele. Leider hat niemand eine Glaskugel, um zu sehen, wie sich das Ganze in Wirklichkeit entwickeln wird. Problematisch ist jedoch nicht nur das ganze Vorgaben Gedöns, das für die häusliche Intensivpflege gelten wird und für die Intensivpflege im Arbeitgebermodell einen hohen Mehraufwand bedeutet, sondern auch dass das Gesetz direkt nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten in Kraft tritt. Für die Überprüfung der Versorgungsqualität in der häuslichen Intensivpflege, die im Gesetz gefordert wird, werden allgemeine, formulierte Standards benötigt, damit nicht jede Krankenkasse/Pflegekasse ihre eigenen Richtlinien und Regeln ansetzt. Vorab erschien schon ein umstrittenes Papier der G-BA, welches ähnlich wie Minister Spahn die häusliche Intensivpflege als Auslaufmodell sieht und somit tendenziell in Richtung Pflegeheimversorgung orientiert ist. Kobinet hat darüber berichtet.

Jetzt zu den Vorgaben, die ich nur skizziert habe in diesem Beitrag, denn alles gesammelt würde den Rahmen sprengen.

Sicher ist es gut, dass es nun einen offiziellen Rechtsanspruch auf Intensivpflege gibt, trotzdem ist dieses Gesetz mehr als kritisch zu bewerten, denn die Intensivpflege, die durch das Gesetz begünstigt werden soll, ist die Intensivpflege in einer Einrichtung. Stationäre Einrichtungen haben erfahrungsgemäß wenig mit selbstbestimmtem Leben, selten mit guter Versorgung und oft mit indirekter Gewalt zu tun. Es ist eine Farce, dass der Bundesrat auf seiner Homepage schreibt, dass durch dieses Gesetz die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten gestärkt werden würde … Durch die klare Besserstellung der Pflegeeinrichtungen im Vergleich zur ambulanten und häuslichen Intensivpflege, die unter Umständen durch Kontrollvorgaben die der medizinische Dienst auch aus wirtschaftlicher Sicht sehr streng umsetzen wird, verstärkt werden, hat das nichts mit Selbstbestimmung zu tun.

„Bundesrat greift Sorgen der Betroffenen auf“, Zitat auf der Webseite des Bundesrats. Inwiefern greift der Bundesrat die Sorgen der Betroffenen auf? Ganz einfach, indem sie eine nicht wirklich bindende, begleitende Entschließung und eine Mahnung an die Regierung schicken. Wann wird die umgesetzt? Dann wenn die Regierung es für nötig hält … Dieser Zeitpunkt wird wohl auf ewig geheim bleiben, denn freiwillig wird dieser Gesundheitsminister die Selbstbestimmung behinderter Menschen nicht wahren und stärken, das haben wir in der Vergangenheit ja schon gemerkt. Durch eine solche Aktion sehe ich meine Sorgen nicht als aufgegriffen an, ich sehe sie als in ein Alibi verpacktes Papier an, dass in der nächsten Mülltonne landen wird. Auch reicht eine Aufforderung an die Bundesregierung nicht, dass das Selbstbestimmungsrecht zu beachten ist, es ist ja überall zu beobachten, dass das Selbstbestimmungsrecht vor allem seitens der Politik mit Füßen getreten wird. Hier erwarte ich an dieser Stelle keinerlei Reaktionen von offizieller Seite, überrascht mich aber doch bitte gerne.

Wie kann aus IPReG vielleicht doch noch etwas Gutes werden?

Ihr wisst alle, ich schaue oft positiv auf Dinge, Gesetze und Taten anderer Menschen, aber es fällt mir wirklich schwer, aus IPReG etwas Gutes zu ziehen. Ich glaube, dies ist nur möglich, wenn für die Entwicklung der gesamten Beurteilungsrichtlinien, die der medizinische Dienst zur Beurteilung der Versorgungsqualität in der häuslichen Intensivpflege nutzen soll nicht nur Krankenkassen an einem Tisch sitzen, sondern auch Betroffene, Pflegefachpersonen, pflegende Angehörige und die angesprochenen Fachärzte mit Zusatzqualifikation. Dies ist auch mein größter Wunsch, den ich in diesem Fall an den G-BA (gemeinsamer Bundesausschuss) habe, setzt euch mit uns an einen Tisch, bildet ein Expertengremium, das sich dafür einsetzt, dass die häusliche Intensivpflege nicht abgeschafft wird. Sie darf nicht abgeschafft, nicht benachteiligt und auch nicht zu hart beurteilt werden. Das häusliche Umfeld entspricht niemals hundertprozentig jeder DIN-Norm die wir in Deutschland finden können. Es ist wichtig, dass das häusliche Umfeld für den Betroffenen passt, für dessen Versorgung und für sein Leben. Die Vorgaben müssen in jeder wohnlichen Situation eingehalten werden können, ob im Eigenheim, in einer Mietwohnung, auf dem Land oder in der Stadt.

Zum Abschluss noch der Hinweis, sollte es künftig zu Problemen in der häuslichen Intensivpflege, durch das IPReG kommen, so ist es wichtig, sich schnell anwaltliche Unterstützung zu holen und zu Monitoringzwecken sich an den IPReG-Briefkasten von Abillitywatch zu wenden. Hoffen wir das Beste, nämlich das, dass der G-BA mich oder andere Aktivisten anschreibt und mit in die Entwicklung der Richtlinien holt. Also, ihr wisst, wo ihr mich findet!

1 Kommentar zu „Schluss, aus, vorbei – IPReG gefährdet die Selbstbestimmung jetzt aktiv

  1. Für Unbeteiligte sehen Gesetze oft positiv aus. Für Betroffene enthalten sie aber oft Inhumanität. In der Medizin ( Behandlung und Pflege) geht es manchmal brutal inhuman zu. Es gibt meines Erachtens auch wirklich Bestialität in der Bürokratie. Spahn ist in meinen Augen ein eiskalter egomanischer Großindustrie Lobbyist.

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