[Dieser Text variiert in der Form der Personalpronomen, dies soll eine gewisse Diversität darstellen. Der Text inkludiert selbst verständlich jedes Geschlecht]
Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben, durch die Anstellung von Assistenten. Diese ersetzen die Arme und Beine das Assistenznehmers, wo diese versagen. Viele Assistenznehmer organisieren ihre Assistenz selbst, im sogenannten Arbeitgebermodell. Gerade bei der Dienstplanung kollidiert die Selbstbestimmung häufig mit dem Arbeitsschutzgesetz.
Dienstplanung in der persönlichen Assistenz
Die Dienstplanung obliegt in jedem Arbeitsverhältnis dem Arbeitgeber. Das heißt, dass es in der persönlichen Assistenz zwei mögliche Ansprechpartner gibt, wenn es um die Dienstplanung geht:
Dienstplanung im Dienstleistermodell:
Die Dienstplanung im Dienstleistermodell übernimmt meistens der Assistenzdienst oder der Pflegedienst, bei dem die Assistentinnen und Assistenten angestellt sind. Nur in seltenen Fällen übernimmt der Assistenznehmer im Dienstleistermodell selbst die Planung.
Dienstplanung im Arbeitgebermodell:
Im Arbeitgebermodell ist der Assistenznehmer zugleich der Arbeitgeber. Das heißt, dass dieser für die korrekte Dienstplanung verantwortlich ist oder eine verantwortliche Person dafür bestimmt (z.B. eine leitende Person oder Verwaltungsfachkraft). Meistens jedoch macht der Arbeitgeber den Dienstplan selbst.
Das Schichtsystem ist in der persönlichen Assistenz sehr unterschiedlich, denn nicht jeder benötigt rund um die Uhr eine Person, die ansprechbar ist, wenn Hilfe benötigt wird. Manche Menschen mit Behinderung haben nur wenige Wochenstunden, in der sie Assistenz in Anspruch nehmen. In einem Fall wie diesem richtet sich die Dienstplanung meist auch nach genehmigten Stunden (zum Beispiel 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr für eine Freizeitaktivität).
Bei einer 24h-Assistenzversorgung ist die Schichtplanung aufwendiger, denn es müssen nicht nur deutlich mehr Mitarbeiter koordiniert werden, sondern auch die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes beachtet werden. Letzteres fällt leider häufig der Abwägung zwischen Selbstbestimmung und Arbeitsschutz zum Opfer.
24h-Schichten in der persönlichen Assistenz
Viele Assistenznehmer arbeiten mit sogenannten 24h-Schichten. Das heißt, dass eine Assistentin oder ein Assistent zum Beispiel morgens um 8:00 Uhr zur Arbeit kommt und am nächsten Morgen um 8:00 Uhr Feierabend hat. Bei erfahrenen Assistentinnen und Assistenten besteht häufig sogar der Wunsch nach einem derartigen Schichtenmodell, warum?
Vorteile:
Die Organisation der persönlichen Assistenz im 24h-Schichtenmodell bietet dem Assistenznehmer eine Menge Freiheit, denn er kann sich den gesamten Tag auf eine Person einstellen, muss den reibungslosen Ablauf der Übergabe nicht überwachen und kann zu jeder Zeit an jedem Ort sein (z.B. Tagesausflug).
Für Assistentinnen und Assistenten bieten lange Schichten den Vorteil, dass sie ihre vertraglich vereinbarten Monatsstunden mit weniger geblockten Tagen abarbeiten können und sie somit gefühlsmäßig längere Pausen zwischen ihren Schichten haben. Das lohnt sich vor allem dann, wenn ein Assistent oder eine Assistentin einen weiten Anfahrtsweg hat.
Nachteile und Kritik am Modell:
So viel Freiheit dieses Modell auch bietet, so viele Nachteile und Kritikpunkte gibt es. Fangen wir schon mal damit an, dass es in einem Schichtenmodell mit sehr langen Diensten häufig vorkommt, dass man Probleme oder Kritik als Arbeitgeber erst einmal für sich behält, weil man die gute Atmosphäre nicht für den Rest des Tages zerstören möchte. Wenn dann doch mal ein klärendes Gespräch fällig ist, kann es passieren, dass sich beide nach dem Schichtwechsel sehnen, da der Input des anderen erst einmal verdaut werden muss.
Oftmals ist es auch so, dass ein Mensch mit Behinderung in der Nacht mehrmals Hilfe benötigt, sei es aufgrund von Beatmung, Lagerung oder andere Notwendigkeiten. Dadurch wird der, für die Assistenzgeber notwendige Nachtschlaf gestört. Dadurch verringert sich die Aufmerksamkeit, die der Assistenzgeber bei der morgendlichen Versorgung dem Assistenznehmer zukommen lassen kann. So besteht die Gefahr, dass sich Fehler einschleichen, die auch auf Dauer negative Auswirkungen auf das Leben des Assistenznehmers haben können.
Es hat seine Berechtigung, dass das deutsche Arbeitsschutzgesetz vorgibt, dass ein Arbeitnehmer maximal 10 Stunden pro Tag (mit Ausnahmegenehmigung 12 Stunden pro Tag) arbeiten darf. In der persönlichen Assistenz wird diese Regelung häufig in beidseitigem Einvernehmen missachtet. Daraus resultierenden alle genannten Vorteile für Assistenznehmer und Assistenzgeber aber eben auch gewisse Risiken, die Assistenznehmer und Assistenzgeber eingehen.
1. Versorgungsfehler durch verminderte Aufmerksamkeit (z.B. durch ursächlichen Schlafmangel).
2. Hohe finanzielle Strafen, bei Betriebsprüfung wegen Nichteinhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (Strafen dieser Art sind nicht Gegenstand der Zielvereinbarung, das persönliche Budget darf dafür nicht verwendet werden).
3. Wahrscheinliche Kündigung der Zielvereinbarung durch den Kostenträger, bei Verstößen gegen die Zielvereinbarung und gegen geltende Gesetze.
Hinweis: Manche Arbeitgeber in der persönlichen Assistenz Arbeiten sogar mit sogenannten Blockdiensten. In diesem Fall arbeitet der Assistenzgeber mehrere Tage am Stück. Auf dieses Modell werde ich nicht näher eingehen, da es noch illegaler ist, als 24h-Schichten. Die Risiken maximieren sich um ein Vielfaches.
Wie geht es anders, persönliche Assistenz im 3-Schicht-Modell:
Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste und andere Institutionen, in denen Schichtdienst gearbeitet werden, haben ein sogenanntes 3-Schicht-System. Das heißt, dass ein Tag in Schichten aufgeteilt wird, die jeweils 8 Stunden betragen. Somit kann es Frühdienst, Spätdienst und Nachtdienst geben. Jede Schicht wird mit einer anderen Mitarbeiterin oder einem anderen Mitarbeiter besetzt. Wenn jetzt jeder Arbeitnehmer pro Schicht 30 Minuten Pause erhält, so ist das Arbeitsschutzgesetz in Sachen Arbeitszeit vollständig umgesetzt.
Sicher ist es so, dass ein Schichtwechsel den Eindruck erweckt, man müsse zu bestimmten Uhrzeiten immer zu Hause sein. Dem ist nicht so, vor allem nicht, wenn man in einer Großstadt wohnt. Es ist möglich, die Übergabe an jedem beliebigen Ort zu machen.
Die 3 verrücktesten Orte, an welche ich schon die Übergabe mit meinen Assistenten veranstaltet habe, sind folgende:
- in der Tram
- vor einer öffentlichen Toilette
- auf Veranstaltungen
Absprache ist das wichtigste, wenn es um ein selbstbestimmtes Leben mit persönlicher Assistenz im 3-Schicht-Modell geht. Wenn geplant ist, dass die Übergabe an einem anderen Ort stattfindet, so muss dieser Ort optimalerweise vorab vereinbart werden (mindestens grob), damit der Folgedienst weiß, wo er hinkommen muss. Dank GPS und Standortdiensten ist es leicht, eine Position einer anderen Person mitzuteilen. Auch die Assistenz, die abgelöst wird, sollte das vorab wissen, denn sie sollte ja alles mit nach Hause nehmen, was sie mit nach Hause nehmen möchte.
Fazit und Zusammenfassung:
Sicher, jedem Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin in der persönlichen Assistenz steht es frei, zu entscheiden, wie die Dienste organisiert sind. Es muss optimalerweise in das Leben des Assistenznehmers und Assistenzgeber passen und alle Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes einhalten. Dann steht einem guten Arbeitsverhältnis, einer sicheren Versorgung und dem selbstbestimmten Leben nichts im Wege.
Lösungen, Lösungsmöglichkeiten und Ideen gibt es viele, wenn es um smarte Dienstplanung geht. Wie sieht es bei euch aus, wie sind eure Schichten organisiert, schreibt es gerne in die Kommentare, damit andere von euren Lösungen profitieren können.
Beitragsbild: Gesellschaftsbilder.de (Fotograf: Andy Weiland)