Eine Woche ist vergangen, seit der Bundestag das Intensivpflege und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) beschlossen hat. Seit Wochen gibt es hier im Blog kein anderes, aktuelles Thema mehr, IPReG beherrscht alles, meine Webseite, meinen Kalender und mein E-Mail Postfach. Es ist, als hätte Jens Spahn sich mit diesem Gesetz die Weltherrschaft angeeignet. Zumindest die Herrschaft über mich hat er gewonnen. Zumindest aktuell, erwartungsgemäß werde ich die Herrschaft zurück erlangen.
Zusammenfassender Rückblick:
Vor fünfzig Wochen hatte Jens Spahn die Idee, betrügerische Machenschaften in Pflege-WGs einzudämmen, durch die Abschaffung der gesamten, außerklinischen Intensivpflege. Er erschuf den Gesetzentwurf RISG. Dieser enthielt einen Passus, der es verbot, Menschen mit Beatmung zu Hause zu pflegen.
Viele Menschen, die selbstbestimmt zu Hause leben, arbeiten und gepflegt werden, gehen auf die Barrikaden, man hätte ihre gesamte Lebensplanung, ihre Perspektive und ihre Träume durch ein einziges Gesetz zunichte gemacht, die Menschenrechte missachtet, nur weil einige Schindluder getrieben haben und ein Bankkaufmann unter Umständen auch wirtschaftliche Interessen als zusätzliche Beweggründe für ein derart drastisches Vorgehen für gut empfand.
Die erste, große Protestaktion gegen den Gesetzentwurf RISG fand am Tag der offenen Tür des Gesundheitsministeriums statt. Aktivisten und Aktivistinnen versammelten sich vor dem Ministerium und irgendwann auch im Foyer. Es wurden Briefe übergeben, teils an den Minister persönlich, es wurden Unterschriften gesammelt und Proteste veranstaltet.
Irgendwann, in einer Nacht und Nebel Aktion wurde der Name des Gesetzentwurfs auf IPReG geändert. Auch der kritische Passus verschwand in seiner eindeutigen Form in einer der 1000 weiteren Versionen des Gesetzentwurfs. Trotzdem sahen die Aktivisten und Aktivistinnen ihre Menschenrechte verletzt, denn ersetzt wurde der Passus durch rechtlich nicht definierte Begriffe „berechtigte Wünsche“ und noch mehr macht Zuweisungen und Kontrolloptionen, die den medizinischen Dienst indirekt trotzdem in die Lage bringen, Existenzen zu zerstören.
Bei der Protestaktion am 30.6.2020 am Brandenburger Tor wurde die Petition gegen das Gesetz an die geladenen Politiker der Parteien SPD, Bündnis 90/die Grünen, die Linke und FDP übergeben. Trotzdem wurde das Gesetz am 2.7.2020 im Bundestag verabschiedet.
Aktuelle Einschätzung:
Im Nachhinein feierten sich CDU und SPD als „Retter der Behinderten“. Mitnichten kann man dies behaupten, eigentlich kann man davon nicht einmal träumen. Sicher, es ist gesetzlich nicht geregelt, dass die außerklinische Intensivpflege in einem Pflegeheim stattfinden muss, es ist aber zu beachten, dass keiner der Politiker bisher die Erfahrungen mit dem medizinischen Dienst gemacht haben, wie wir Betroffenen das tagtäglich erleben. Jens Spahn betont, wenn er über die Kriterien spricht, die bewertet werden sollen, immer, dass nicht nur die pflegerische Ausbildung der Kräfte bewertet werden soll, sondern auch bauliche Voraussetzungen, das soziale Umfeld und weitere, nicht definierte Kriterien. Im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF sprach er sogar bei Kindern von zusätzlichen Kriterien aus der Jugendhilfe, wenn nötig mit Unterstützung durch das Jugendamt. Bei diesem Potpourri an Kriterien, die nie genau festgelegt wurden, bietet sich ein großer Raum für Willkür, zweifelhaft begründete Ablehnungen der häusliche Intensivpflege und dringenden Bedarf der gerichtlichen Nachschärfung.
Für die Betroffenen ändert sich solange sich die Kostenträger (Krankenkassen) nicht melden, erst einmal nichts, der Bundesrat muss das Gesetz auch noch unterschreiben, bevor es in seiner gesamten Hässlichkeit veröffentlicht wird. In Zukunft wird der medizinische Dienst jährlich einen Besuch bei den Betroffenen in der häusliche Intensivpflege abstatten. Die nicht festgelegten Kriterien überprüfen. Daraufhin sollen Zielvereinbarungen für die Optimierung der Versorgung geschlossen werden. So lange alle Zielvereinbarungen erfüllt werden können wird nichts passieren, die Betroffenen haben weiter ein Anrecht auf häusliche Intensivpflege. Es ist jedoch nicht definiert, wenn es Ziele in der Zielvereinbarung gibt, die nicht erfüllt werden können, was dann passiert. Betrachtet man diesen Umstand aus der Erfahrung, die man bisher mit dem medizinischen Dienst gemacht hat, wird eine Nichteinhaltung der Zielvereinbarung die Streichung der Gelder für die häusliche Intensivpflege (ungeachtet davon, ob diese für einen Pflegedienst oder das persönliche Budget gedacht sind) zur Folge haben. Logische Konsequenz daraus wäre dann, dass der pflegebedürftige ohne intensivpflegerische Versorgung in der Häuslichkeit von Angehörigen versorgt werden muss oder in ein Pflegeheim umzieht.
Sicher, es gibt wenige Stellen, die in diesem Gesetzentwurf tatsächlich für bestimmte Personengruppen Verbesserungen hervorruft, zum Beispiel der Abschnitt zur geriatrischen Rehabilitation. Was dieser Abschnitt jedoch in einem Gesetz zu Intensivpflege zu tun hat, erklärt sich mir persönlich leider nicht. So ist es jetzt möglich, für Menschen die als geriatrischen Patienten gelten, eine Rehabilitationsmaßnahme oder eine Kur direkt auf Rezept zu bekommen, ohne ein langes Genehmigungsverfahren.
Gedanken
dieser Abschnitt besteht aus Gedanken, die mir während der Diskussion mit meinen unterstützenden Aktivisten und anderen Betroffenen immer wieder gekommen sind:
Hinweis: dies sind keine rechtlich bindenden Aussagen, es handelt sich lediglich um logische Gedankengänge, die aus dem Gesetz resultieren können.
Sparmaßnahmen bei Versorgungsmaterial:
Viele Menschen, die bestimmtes Versorgungsmaterial benötigen, wie zum Beispiel Schläuche für das Beatmungsgerät, bekommen von den Krankenkassen Wechselintervalle diktiert, die meistens nicht den Empfehlungen der Hersteller entsprechen. Ein Bewertungskriterium für die Pflege kann aber sein, dass Wechselintervalle ordnungsgemäß, nach Herstellerempfehlung oder Verordnungsempfehlung eingehalten werden. In diesem Fall wäre die Krankenkasse in der Pflicht, entsprechend der empfohlenen Intervalle die Wechselmaterialien zu finanzieren. Andernfalls ist das Einheiten der Zielvereinbarung ausgeschlossen. Ich appelliere an euch Betroffene, sollte in Zukunft bei einer Begutachtung bemängelt werden, dass die empfohlenen Intervalle nicht eingehalten werden, kommt nicht auf die Idee, aus privaten Mitteln das Material hinzuzukaufen. Die Krankenkasse fordert die Optimierung, dann muss sie diese auch bezahlen, vor allem wenn es sich um medizinisches Material handelt.
Bauliche Vereinbarungen in der Zielvereinbarung:
Wenn man Jens Spahn glauben mag, werden auch bauliche Kriterien bewertet. Um Ziele dieser Art in einer Zielvereinbarung umsetzen zu können, bedarf es bei vielen Wohnungen mehr finanzielle Unterstützung, als die 4000 € „Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen“, die dem Betroffenen einmalig zu stehen. Wer dann die Kosten für einen Umzug, zum Beispiel aus einer Berliner Altbauwohnung trägt, ist unklar. Ebenso werden die voraussichtlich deutlich höheren Kosten für Miete und Nebenkosten bezahlt. Nicht jeder hat mal schnell 300 € mehr im Monat für die Miete zur Verfügung.
Quereinsteiger in der persönlichen Assistenz:
in der persönlichen Assistenz werden sehr häufig „Laienhelfer“ und Quereinsteiger eingesetzt. Das liegt daran, dass die Bezahlung, die für das persönliche Budget zur Verfügung gestellt wird für examinierte Fachkräfte häufig nicht ausreicht. Außerdem gibt es nicht genug Fachkräfte für uns alle, deshalb haben viele von uns angefangen, sich ihre Kräfte individuell auszubilden. Da im Gesetz Fachkräfte gefordert sind, müssten die Krankenkassen die Geräteeinweisung durch die Provider und eben die Finanzierung der Fortbildungen durch das persönliche Budget gewährleisten, damit die Versorgung entsprechend den vorgegebenen Kriterien sichergestellt ist.
Ausblick:
Der Bundesrat muss wie gesagt das Gesetz unterschreiben, er muss es nicht erneut verhandeln. Er hat aber die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Wir arbeiten an Aktionen, um den Bundesrat auf die Missstände, die durch das Gesetz entstehen können, aufmerksam zu machen. Aktionen werden wir rechtzeitig ankündigen.
Nachdem der Bundesrat seine Unterschrift geleistet hat wird das Gesetz veröffentlicht. Den genauen Text kennt bis heute niemand, deshalb lassen sich weitere Schritte, wie zum Beispiel eine eventuelle Verfassungsklage der Opposition erst überprüfen, wenn die Publikation vollzogen wurde. Auch hierüber werden wir rechtzeitig informieren.
Die gesamte Gesellschaft muss darauf achten, wie die Krankenkassen in Zukunft das Gesetz auslegen werden. Es ist wichtig, niemals klein bei zu geben und für seine Rechte einzustehen. Vor allem wenn es um Menschenrechte, Teilhabe und Inklusion geht. Aktuell arbeiten wir an einem zentralen Postfach, welches als Anlaufstelle dienen soll, wenn es durch das Gesetz IPReG zu Problemen mit den Krankenkassen kommen sollte. Bis das eigentliche Postfach offen ist, steht die E-Mail-Adresse, die für die Bilder für die Protestaktion genutzt wurde (Noipreg.protest@gmail.com) zur Verfügung. Wir erwarten jedoch nicht, dass vor Inkrafttreten und vor Veröffentlichung des Gesetzes Probleme mit den Krankenkassen entstehen.
Für das kommende Jahr wurde eine weitere Pflegereform angekündigt. Auch diese soll den stationären Bereich der Pflege stärken. Wir werden die Entwicklung dieser Reform mit Argusaugen beobachten und auf Unstimmigkeiten aufmerksam machen.
Mit „wir“ sind folgende Vereine, Institutionen und Personen gemeint:
Ich, Laura Mench, Bloggerin und Aktivistin hier von Projekt Leben
GIP Intensivpflege
Gibt’s denn das endgültige Gesetz mal im Internet? Besonders interessiert mich ja, welcher Arzt da was für ein Rezept schreiben soll. So spezielle Ärzte habe ich nämlich nicht.
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Huhu, bis jetzt nicht, erst wenn das Gesetz vom Bundesratspräsidenten unterschrieben ist, wird es veröffentlicht.
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