Mit dem persönlichen Budget kaufen sich Menschen mit Behinderung ihre Hilfen selbst ein. Damit das ausgezahlte Geld korrekt eingesetzt wird, müssen regelmäßig Leistungsnachweise eingereicht werden. Jeder Kostenträger fordert andere Leistungsnachweise. Die Rubrik „Leistungsnachweis im persönlichen Budget“ stellt die gängigsten, Nachweismöglichkeiten vor. Hier: Der Arbeitszeitnachweis
Was ist ein Arbeitszeitnachweis?
Auf einem Arbeitszeitnachweis, auch Stundenzettel genannt, werden die gearbeiteten Stunden der einzelnen Mitarbeiter eingetragen. Anhand der Arbeitszeitnachweise kann der Kostenträger überprüfen, ob die in der Zielvereinbarung festgelegten Assistenzzeiten eingehalten wurden.
D. h., wenn in einer Zielvereinbarung steht, dass 20 Stunden im Monat eine Assistenz bezahlt wird, so sollte die Summe der Arbeitszeiten aller Assistenten und Assistentinnen 20 Monatsstunden ergeben.
Außerdem kann der Arbeitszeitnachweis für die monatliche Lohnabrechnung der Mitarbeiter verwendet werden. Es können darauf auch die Zuschläge, die ein Mitarbeiter für Nachtarbeit, Wochenendarbeit und Arbeit am Feiertag bekommen kann, eingetragen werden. Auch Urlaube und Krankheit können zur Vereinfachung der Abrechnung eingetragen werden.
Wer führt den Stundenzettel?
Im Grunde ist es egal, wer jeden Tag die Arbeitszeit einträgt. Es ist aber wichtig, dass am Monatsende Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Stundenzettel überprüfen und unterschreiben. Damit bestätigen beide Seiten die Korrektheit der Eintragungen.
Wie kann der Arbeitszeitnachweis als Nachweis zur Leistungserbringung eingesetzt werden?
Viele Assistenznehmer senden die Arbeitszeitnachweise digital an ihre Abrechnungsstelle. Ganz genauso machen Sie es meist auch mit den Kostenträgern. Problematisch ist in diesem Fall, dass es in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung gibt. Somit sollte die Identität der Mitarbeiter gegenüber den Kostenträgern möglichst ungenannt bleiben. In diesem Fall gibt die Möglichkeit, gewisse Stellen zu Schwärzen oder die Arbeitszeitnachweise mit Mitarbeiternummern zu versehen. Ein Amt kann aufgrund von Mitarbeiternummern keine Rückschlüsse auf die persönlichen Daten wie Name, Adresse etc. des Mitarbeiters schließen.
Bevor der Arbeitszeitnachweis als Leistungsnachweis genutzt werden kann, sollte er in seiner Gesamtheit ausgewertet werden. Das heißt, dass die gearbeiteten Stunden unter der Monatstabelle zusammengerechnet werden.
Über welchen Zeitraum wird ein Arbeitszeitnachweis geführt?
In den meisten Fällen würden Arbeitszeitnachweis immer über einen Monat geführt. Der Beginn und das Ende eines Formulars richten sich nach dem Abrechnungszyklus.
D. h., wenn Abrechnungsstelle immer zum 20. eines Monats abrechnet, sollten die Stundenzettel vom 20. bis zum 20. geführt werden. Rechnet die Abrechnungsstelle nach Beendigung eines vollen Monats ab, so wird der Stundenzettel vom 1. Tag eines Monats, bis zum Monatsende geführt.
Wie könnte ein Arbeitszeitnachweis für persönliche Assistenten aussehen?
Ein Formular für den Arbeitszeitnachweis lässt sich ganz einfach in jedem gängigen Textverarbeitungsprogramm erstellen. Ein Arbeitszeitnachweis kann zum Beispiel aussehen wie folgt:

Zusammengefasst ist ein Arbeitszeitnachweis nicht nur ein Nachweis von dem Kostenträger, sondern auch ein Hilfsmittel für die Abrechnungsstelle. Es werden darauf alle Arbeitszeiten, Urlaubszeiten und Kranktage eines Monats eingetragen. Auch die anfallenden Arbeitsstunden während Zuschlagszeiten können eingetragen werden. Bitte beim Einsatz als Leistungsnachweis darauf achten, dass die Datenschutzgrundverordnung eingehalten wird und die Namen der Mitarbeiter entsprechend unkenntlich gemacht wurden.

Hallo Laura,
Die Beiträge sind sehr hilfreich und sehr gut gemacht.
Möchte mich für Alles herzlichst bedanken.
Weiter so…
Viele Liebe Grüße,
Seda T.
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Bitte um Hilfe für die Jahresabrechnung beim persönlichen budget .
Wer trägt die Nebenkosten ( Dienstgeberbeitrag 19% für Krankenkasse, Kilometergeld, Zuschläge für Nacht Sonn und Feiertage usw.) Ich bekomme einen Stundensatz von 16.70 Euro minus 28% Selbstbehalt also 12.10 Euro zur Verfügung, und mußte all die Jahre die Nebenkosten von der Rente selbst begleichen. Es ist echt frustrierend. Die meisten Arbeitnehmerinnen verlangen 25 Euro die Stunde.
Meine Schwester hat Pflegestufe fünf und bekam 104 Stunden monatl. genehmigt das sind 26 Stunden in der Woche. Somit habe ich wenn mann die Preisspanne sieht wöchentlich 13 Stunden Unterstützung zur Verfügung . Als ich mich bei der zuständigen Dame in der Landesregierung beschwerte dass sich dass mit den hohen Nebenkosten und dem Selbstbehalt nicht ausgeht bekam ich zur Antwort ich habe als Schwester die Pflicht meine Schwester zu pflegen. Der Antrag auf Stundenerhöhung wurde auch abgelehnt
Ich bitte um Information zur Rechtslage ob man die Nebenkosten bei der Jahresabrechnung von dem erhaltenen Geld miteinberechnen kann.
Liebe Grüße Waltraud
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Hallo, lassen Sie sich bitte unbedingt kompetent zu Ihren Anliegen beraten. Nutzen Sie dafür das Angebot der EUTB http://www.Teilhabeberatung.de. Alternativ können Sie sich auch bei meinem Hauptarbeitgeber, dem Verein akse e.V. melden. Viele Grüße
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