Influenza, Corona und Co. – Schutzmaßnahmen in Assistenzteams und Vorgehensweisen im Verdachts- und Infektionsfall

Das Corona-Virus ist in diesem Winter der Dämon, vor welchem alle in Angst und Schrecken verfallen. Zugegeben, die Medien haben viel dazu beigetragen, dass Angst entstanden ist, auch wenn in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern nur wenige infizierte Menschen sind. Trotzdem ist dieses Virus vor allem für alte Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen gefährlich. Die meisten Menschen mit Behinderungen, die mit persönlicher Assistenz leben, zählen zu den Risikopatienten. Dementsprechend entstehen 3 verschiedene Fragen, welche in diesem Blogbeitrag beantwortet werden sollen:

Wie schütze ich mich und meine Assistenten?

Der Schutz der Arbeitnehmer und der eigenen Person vor Infektionen ist sehr wichtig. Gerade ein Mensch Behinderung gilt bei einer Infektion als prädestiniert für einen schweren Verlauf. Somit sollte eine Ansteckung tunlichst vermieden werden. Seit Tagen sind in den Supermärkten Desinfektionsprodukte ausverkauft. Hamsterkäufer decken sich damit ein, obwohl sie eigentlich in diesem Fall auf das falsche Pferd setzen, Sterilium und Co. wirken gegen Bakterien, nicht gegen Viren. Trotzdem ist es wichtig, dass eine angemessene Menge an Hände- und Flächendesinfektion im Haushalt vorhanden ist. Es gibt ja auch andere Infektionen, die bakteriell bedingt sind und von denen man sich genauso schützen möchte.

Ausgiebiges Händewaschen, mit Seife ist aktuell die Empfehlung der WHO und des Gesundheitsministeriums zur Corona-Prävention. Mindestens 30 Sekunden soll der Waschprozess stattfinden. Immer, wenn ich oder ein Assistent von draußen in die Wohnung kommt/komme, ist Händewaschen angesagt. Wir wollen doch keine kleinen Coronas von draußen in die Wohnung bringen.

Bis dato ist noch kein Impfstoff für den COVID-19 gefunden. Sollte dieser gefunden werden, werde ich meine Mitarbeiter darüber informieren und eine Empfehlung zur Impfung aussprechen.

Grundsätzlich schütze ich mich auch vor Infektionen, in dem meine Mitarbeiter die Anweisung haben, mit Symptomen einer ansteckenden Erkrankung nicht zum Dienst zu erscheinen, auch wenn sie sich „fit genug“ für die Arbeit fühlen. Sollte doch jemand mit Symptomen zur Arbeit erscheinen, die ich als Verdacht auf Ansteckungsgefahr identifizieren würde, schrecke ich nicht davor zurück, den Reservedienst anzurufen und den erkrankten Mitarbeiter nach Hause zu schicken.

Was tun, wenn ein Assistent infiziert ist?

Das Coronavirus hat eine Inkubationszeit von 10-14 Tagen. D. h., dass ein Mensch, der sich infiziert hat, schon ansteckend ist, bevor er Symptome entwickelt. Somit besteht ein hohes Risiko, dass ein Assistent, der sich infiziert hat zur Arbeit kommt, ohne davon zu wissen, dass er gerade das Coronavirus weiterverbreitet. Bemerkt der Arbeitnehmer nach einigen Tagen Symptome, so ist es wichtig, dass er zu seinem eigenen Schutz vor einem schweren Verlauf und zum Schutz seiner Kollegen und seines Assistenznehmers umgehend einen Arzt aufsuchen und sich testen lässt.

Hinweis: Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, Informationen über seine Diagnose an den Arbeitgeber weiterzugeben. Im Falle dieser ansteckenden Krankheit oder einer Grippe ist es für jeden Arbeitnehmer in der persönlichen Assistenz, sowie Arbeitgeber wichtig, zu wissen, ob Kollegen betroffen sein können. Somit wird eine freiwillige Information bei einer derart ansteckenden Diagnose gerne gesehen und erwünscht.

Ist die Diagnose sicher, so sollten alle Personen, die mit dem Assistent Kontakt hatten (zur Schichtübergabe, Assistenznehmers etc.) sich testen lassen oder auf jeden Fall wachsam sein. Die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung steigt mit der Häufigkeit, die der Erkrankte Kontakt zu einer Person hatte.

Es ist wichtig, dass der Assistent erst wieder in den Dienst zurückkehrt, wenn er nachweislich Corona-frei ist.

Was tun, wenn ich infiziert bin?

Bei einer Infektion des Assistenznehmers wird es knifflig. Es ist nicht möglich, eine hilfsbedürftige Person 14 Tage ohne Kontakt zu anderen Menschen in einer Wohnung unter Quarantäne zu stellen. Mindestens die Assistenten müssen in der Wohnung ein- und aus gehen können, um den Patienten zu versorgen.

Hypothetisch gesehen ist bei einer Infektion des Assistenznehmers die Notwendigkeit der Aufnahme in ein Krankenhaus gegeben. Es bleibt jedoch nur zu hoffen, dass es eine gute Lösung gibt für Menschen mit Assistenzbedarf, die einer Isolation bedürfen. Das Pflegepersonal in Krankenhäusern ist aufgrund des Pflegenotstands wie jeder weiß völlig ausgelastet und nur in den seltensten Fällen in der Lage, eine Assistenzversorgung mit den gleichen Qualitäten wie zu Hause zu übernehmen. Es ist ein großer Unterschied, ob der Pflegeschlüssel 1:36 oder 1:1 ist. Im normalen Betrieb werden Menschen mit Assistenzbedarf selten ohne ihre Assistenten aufgenommen, deshalb gibt es die Möglichkeit, dass das persönliche Budget im Falle eines Krankenhausaufenthalts weitergezahlt wird. Inwiefern dies jedoch mit der Isolationsanforderung vereinbar ist, lässt sich erst sagen, wenn es einen Fall dieser Art gab und dieser bereit ist seine Erfahrungen zu teilen.

In diesem Sinne, bleibt gesund, wascht eure Hände und schiebt keine Panik. Wir gehören zwar alle zur Risikogruppe, Angstzustände und Panikattacken haben in diesem Fall bisher niemandem genutzt. Wenn ihr und euer Team informiert bleibt, versucht aktuelle Hinweise des Gesundheitsministeriums für euch umzusetzen, tut ihr euer Möglichstes um nicht mit Corona, Influenza und Co Bekanntschaft zu machen.

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