Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im persönlichen Budget (Arbeitgebermodell) müssen regelmäßig gegenüber ihren Kostenträger die eingekauften Leistungen nachweisen. Hierzu gibt es unterschiedliche Nachweisinstrumente. In der neuen Reihe „Leistungsnachweis im persönlichen Budget“ werden die einzelnen Möglichkeiten vorgestellt und erläutert.
Warum müssen Nachweise erbracht werden?
Das persönliche Budget ermöglicht dem Menschen mit Einschränkung, sich notwendige Hilfeleistungen einzukaufen. Es wird von unterschiedlichen Kostenträgern erbracht, je nach Bedarf des Antragstellers. Jeder Kostenträger entscheidet selbst, ob und welche Nachweise er wann sehen möchte. Der Kostenträger zahlt regelmäßig eine bestimmte Summe auf das „Budgetkonto“. Dieses Geld darf ausschließlich für die vereinbarten Leistungen eingesetzt werden. Da der Kostenträger daran interessiert ist, dass seine Gelder nicht veruntreut werden, müssen die Nachweise erbracht werden.
Welche Nachweise muss ich erbringen?
Diese Information findet sich immer in der jeweiligen Zielvereinbarung oder wird bei Unsicherheit nach der Unterzeichnung der Zielvereinbarung noch einmal mit dem Kostenträger abgesprochen. Die meisten Kostenträger fordern eine Dokumentation der erbrachten Leistungen, zum Beispiel durch eine Pflegedokumentation. Möglich wäre aber auch die Einreichung der Arbeitszeitnachweise, welche die Arbeitnehmer für die Abrechnung führen müssen. Um sicher zu gehen ist immer die Absprache mit dem Kostenträger bindend.
Nicht jeder Kostenträger fordert eine regelmäßige Übersendung der Nachweise. Viele Krankenkassen fordern die Nachweise meist stichprobenartig ein. So kann es sein, dass während einer laufenden Zielvereinbarung nur 3 Monate der Pflegedokumentation eingefordert werden und der Rest als Papierleiche auf ewig im Ordner des Budgetnehmers verbleibt.
Welche Arten der Nachweiserbringung gibt es?
Es gibt die unterschiedliche Möglichkeiten, welche Form der Nachweise ein Kostenträger haben möchte. Hier die gängigsten:
- Pflegedokumentation
- Freizeitdokumentation
- Kontoauszüge
- Arbeitszeitnachweise
- Bericht
- Rechnungen
Wer füllt die Nachweise aus?
Im Grunde ist es für den Kostenträger irrelevant, wer die Nachweisführung übernommen hat. Ich persönlich lasse die Nachweise von meinen Assistentinnen und Assistenten während der Arbeitszeit ausfüllen. Im Assistenzzimmer liegt immer die Tabelle für den aktuellen Tag und wird entsprechend angekreuzt.
Der ein oder andere Assistenznehmer führt die Nachweise auch selbst. Jeder kann das selbst entscheiden.
Was passiert, wenn ich keine Nachweise einreiche?
Grundsätzlich gilt „wer etwas bekommt, dann muss dafür etwas tun.“ Wenn keine Nachweise über die entsprechenden Leistungen eingereicht werden oder wenn die Gelder anders als vereinbart eingesetzt wurden, ist der Kostenträger dazu berechtigt das Budget „aus wichtigem Grund“ zu beenden und den Budgetvertrag zu kündigen.
Im Allgemeinen gilt für die Nachweiserbringung der Grundsatz „so wenig wie möglich, so viel wie nötig.“. Das bedeutet, dass die Kostenträger dazu angehalten sind, nur das Nötigste an Nachweisen zu fordern. Damit soll der Verwaltungsaufwand für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im persönlichen Budget so gering wie möglich gehalten werden. Wer jedoch der geforderten Nachweiserbringung nicht nachkommt, der gefährdet seine Zielvereinbarung und zukünftige Zahlungen seines Budgets. Er gefährdet im Endeffekt sein selbstbestimmtes Leben. Deshalb rate ich zu einer gewissenhaften Führung der Dokumentation, auch wenn sie nur stichprobenartig eingefordert wird.