Tipps und Tricks – Vorgesorgt für den Ernstfall, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung

Schon mit dem Beitrag zur Patientenverfügung habe ich verdeutlicht, wie wichtig es ist für den Ernstfall vorzusorgen. Ergänzend zu dieser sollte man unbedingt eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. Was sie bewirkt und wie man sie verfasst, erkläre ich euch jetzt:

Wer entscheidet über mein Leben?

Wenn du aus irgendeinem Grund, sei es ein Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selbst über deine Wünsche und Behandlungen entscheiden kannst, ist es notwendig, dass andere dies für dich tun. Häufig wird dann, wenn nichts anders geregelt oder festgelegt ist vom Betreuungsgericht ein Berufsbetreuer eingesetzt. Dieser entscheidet dann über lebenserhaltende Maßnahmen und weiterführende Behandlungen. Leider hat dieser dich jedoch nicht bei vollem Bewusstsein kennengelernt und weiß nicht, nach welchen ethischen und religiösen Vorstellungen du lebst und ob du lebenserhaltende Maßnahmen, befürwortest oder ablehnst. Er entscheidet nach seinem besten Wissen und Gewissen.

Um Angehörigen oder Vertrauten den Posten des Betreuers zu geben, ist es wichtig, dass eine Vorsorgevollmacht besteht und die genauen, gewünschten Personen benennt. Dies können ihre Eltern seien, aber auch Ehepartner, Geschwister oder ihre Kinder. Automatisch erhalten diese im Falle ihres Verlustes der Handlungsfähigkeit keine Rechte. Diese müssen Sie vorher aktiv bestimmen.

Was kann der Bevollmächtigte alles entscheiden?

Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten, wenn du eine sogenannte Generalvollmacht ausstellst, kann er alles entscheiden. Von medizinischen Entscheidungen über vertragliches, bis hin zu finanziellen Angelegenheiten kann der Bevollmächtigte nach seinem besten Wissen und Gewissen walten. Auch wenn es behördliche Dinge zu regeln gibt, kann der Bevollmächtigte dies übernehmen.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, für medizinische Entscheidungen zum Beispiel jemand anderen einzusetzen als für finanzielle. Dies liegt immer in deiner Formulierung und Angabe der Personen. Es können auch mehrere Personen für ein und dasselbe bevollmächtigt werden, in diesem Fall müssen sie gemeinsam entscheiden.

Grundsätzlich können folgende Bereiche unterschieden werden:

  • Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit
    • Hier dreht es sich um Entscheidungen zu medizinischen Maßnahmen oder zur Unterbringung im Pflegeheim. Auch Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen wie Fixierung zählen in dieses Gebiet.
    • Hierfür wird zusätzlich das Ausstellen einer Patientenverfügung empfohlen.
  • Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
    • Kündigung der Wohnung
    • Abschluss eines Vertrags mit einem Pflegeheim
  • Behörden
    • Vertretung gegenüber der Rentenversicherung oder anderen Behörden
  • Finanzielles
    • Der Bevollmächtigte kann deine Rechnungen bezahlen (mit deinem Geld).
    • Verwaltet das Vermögen auf deinem Konto (Barvermögen o. Ä.)
    • Zusätzlich könnte eine Kontovollmacht notwendig werden hierfür bitte mit der Bank sprechen.
  • Post
    • Öffnen der Post in deinem Briefkasten.
  • Gerichtsvertretung
    • Der Bevollmächtigte vertritt dich vor Gericht, falls du während deiner Krankheitszeit verklagt werden solltest.
  • Untervollmacht
    • Hier legst du zusätzlich fest, welche anderen Personen in deinem Namen handeln dürfen. Außerdem auch, für welche Bereiche diese handeln sollen.

Wie verfasse ich eine Vorsorgevollmacht?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Diverse Dienstleister bieten auf ihrer Webseite sogenannte Muster an. Diese kann man ausdrucken und ausfüllen. Das geht ganz einfach und dauert nicht lange. Es ist nur wichtig, dass du beachtest, dass alle Angaben deiner Bevollmächtigten, wie zum Beispiel Adresse, Telefonnummer oder weiteres immer aktuell gehalten sind. Außerdem sollten diese über die Vollmacht Bescheid wissen und das Ganze natürlich auch akzeptieren und unterstützen. Ein gutes Muster findest du auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Folge diesem Link.

Bist du dir jedoch unsicher, kannst du auch einen Rechtsanwalt oder einen Dienstleister beauftragen. Dies kostet jedoch unter Umständen eine Stange Geld. Meistens ist in diesem Preis aber nicht nur das Verfassen der Vorsorgevollmacht, bzw. Patientenverfügung enthalten, sondern auch eine umfassende Beratung zum Fall der Fälle.

Was kann sonst noch hilfreich sein?

Es ist nicht verpflichtend, eine Vorsorgevollmacht von einem Notar beglaubigen und beurkunden zu lassen. Dies kann jedoch trotzdem hilfreich sein, gerade wenn der Bevollmächtigte auch Immobilienangelegenheiten verwalten soll. Im Durchschnitt kostet das etwa 200 €. Sicher ist jedoch, dass das Original der Vorsorgevollmacht beim Notar hinterlegt bleibt und somit dort immer für den Ernstfall bereit liegt. Der Bevollmächtigte erhält eine beglaubigte Abschrift.

Möchte man die Vorsorgevollmacht nicht beglaubigen lassen, so kann man das Original bei sich zu Hause zum Beispiel in einem Ordner adäquat aufheben. Ich persönlich empfehle einen Ordner, der für alle gut sichtbar zugänglich ist und am besten direkt alle Dokumente für den Ernstfall bereithält, also Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Außerdem deren Organspendeausweis und weitere, wichtige Informationen für den Fall der Fälle.

Die Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist ähnlich wie die Vorsorgevollmacht. Sie regelt, wer Betreuer werden kann und wer nicht. Außerdem kannst du darin festlegen wiederholen möchtest und gepflegt werden willst. Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht liegt darin, dass eine Betreuungsverfügung auch noch erstellt werden kann, wenn du schon als „geschäftsunfähig“ eingestuft bist. Sie dient dem Betreuungsgericht also als Entscheidungshilfe. Somit erhält die angegebene Person erst die Vollmacht, wenn das Betreuungsgericht dies entschieden hat. Im Gegensatz dazu wird bei der Vorsorgevollmacht keine gerichtliche Entscheidung benötigt.

Zum Weiterlesen:

Infos zur Patientenverfügung:

Recherchegrundlagen:

https://www.vorsorgeregister.de/Vorsorgevollmacht/Vorsorgevollmacht/index.php (Abgerufen am 2.6.2019)

https://www.finanztip.de/vorsorgevollmacht/ (Abgerufen am 2.6.2019)

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html (Abgerufen am 2.6.2019)

https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/rechte/betreuungsverfuegung.php (Abgerufen am 2.6.2019)

1 Kommentar zu „Tipps und Tricks – Vorgesorgt für den Ernstfall, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das:
search previous next tag category expand menu location phone mail time cart zoom edit close