Pflege-Volksbegehren – Sinn oder Unsinn? Mein Kommentar

Dass Pflege aktuell tief in einer Krise steckt, ist wohl jedem bekannt. Einem Artikel der Ärztezeitung vom 25. April zufolge fehlen in Deutschland ca. 25.000 Pflegekräfte. Ich denke, jeder kann sich jetzt vorstellen, wie die aktuelle Situation in Kliniken, Krankenhäusern und Seniorenheimen aussieht. Ich nenne derartige Zustände „Massenabfertigung“. Wie kann Pflege menschlich sein, wenn das ganze Programm, vom Waschen, über Medikamentengabe, bis hin zum Mobilisieren, innerhalb von 10 Minuten geschehen muss? Gar nicht!

Initiative „Pflege-Volksbegehren“

Die oben genannten Zustände bei Pflegediensten, Krankenhäusern und Altenheimen sind nicht nur der Politik aufgefallen. Da jedoch, der Meinung vieler Bürger zufolge zu wenig getan wird, um den Notstand zu beheben, wurde die Initiative „Pflege-Volksbegehren“ in Bayern und in Hamburg ins Leben gerufen. Es ging um die Sammlung von Unterschriften für sofortige, verbessernde Maßnahmen in der Pflege. Von angepassten Pflegeschlüsseln, bis hin zu mehr Reinigungspersonal deckte das Volksbegehren alles ab. Dieser Umstand wurde den Initiatoren jetzt zum Verhängnis. Wenn man etwas ins Leben ruft, sollte man sich meiner Meinung nach auch mit den in Deutschland herrschenden Gesetzen beschäftigen. Die Verfassung in zum Beispiel Hamburg besagt, dass das Bundesland Hamburg im Alleingang keine Personalregelungen durchsetzen darauf, dies ist Sache des Bundes. Doch dies ist nicht alles, wenn ich genauer über die Forderungen nachdenke, welche ich auf den Webseiten finde, so fällt mir auf, dass nicht nur im Bereich Pflege gefordert wird, nein auch mehr Reinigungspersonal in den Kliniken und Einrichtungen wird gefordert. Schön und gut, klar da gibt es auch riesige Mängel. Betreibt man ausführliche Recherche, so ist relativ schnell klar, dass zwei derart verschiedene Forderungen niemals in einem einzigen Volksbegehren oder Volksentscheid zugelassen würden. Dieses Vorgehen ist schlichtweg unzulässig. Um diese Fehler also zu korrigieren, müsste man an mindestens zwei Schrauben drehen:

  • Ausweitung über ganz Deutschland
  • Trennung der Forderungen Pflege- und Reinigungspersonal

 

Ob jedoch ein Volksentscheid in diesem Falle sinnvoll wäre, steht auf einem anderen Blatt. Klar können wir fordern und beschließen, dass es 25.000 Arbeitsstellen in der Pflege zusätzlich geben soll, das fehlende Personal wächst jedoch leider nicht auf Bäumen. Wir können es nicht einfach ernten wie einen Apfel, eine gute Ausbildung dauert mindestens ein Jahr (Pflegehelfer) bzw. drei Jahre für examinierte Fachkräfte. Macht es in dieser Hinsicht Sinn, Vorgaben zu machen, diese nicht einhalten zu können und im Endeffekt Pflegeplätze abzubauen? Steuern wir dann nicht auf eine noch viel schlimmere Krise zu? Die Entscheidung einen Beruf in diesem Bereich zu erlernen liegt nicht allein bei den deutschen Bürgern, jeder Schulabgänger entscheidet selbst, welchen Beruf er ergreifen möchte. Wir oder die Regierung können lediglich Anreize schaffen, um das Berufsbild attraktiver zu machen.

Recherchegrundlagen:

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Verfassungsgericht-stoppt-Pflege-Volksbegehren,pflege1170.html?fbclid=IwAR0oNbjCRnA20p3DYo391t_qtdL8Qt9nQ6EtG6PRmYz-Dv7dTGMNjW167-U (Abgerufen am 8.5.2019)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/sw/Pflegenotstand (Abgerufen am 8.5.2019)

https://www.deutschlandfunk.de/marktdruck-im-gesundheitswesen-wenn-die-pflegerin-hetzen.724.de.html?dram:article_id=406400 (Abgerufen am 8.5.2019)

https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/962674/bundesregierung-25000-pflegekraefte-fehlen.html (Abgerufen am 8.5.2019)

https://stoppt-pflegenotstand.de/ (Abgerufen am 8.5.2019)

https://www.ausbildung.de/berufe/krankenpfleger/ (Abgerufen am 8.5.2019)

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