Die Europawahl steht vor der Tür. Für viele Assistenznehmer, die dieses Jahr unter Umständen zu aller ersten Mal wählen dürfen, entstehen Fragestellungen, die ihresgleichen suchen. Wen wähle ich? Und vor allem: Wie wähle ich?
Für Menschen ohne Einschränkung stellt sich nur die erste Frage, durch intensive Beschäftigung mit den Wahlprogrammen (oder auch nicht) lässt sich diese für jeden individuell beantworten. Die zweite Frage jedoch ist nicht nur äußerst individuell, sondern auch emotionalisiert. Stellen wir uns vor, Krüppelus Krüppelini ist selbst nicht in der Lage, einen Stift zu halten bzw. ein ordentliches Kreuz auf den Stimmzettel zu zeichnen. Die Möglichkeit zur digitalisierten Wahl gibt es in Deutschland nicht. Er kann somit nicht auf digitale Hilfsmittel zurückgreifen. Bleibt einzig und allein die Möglichkeit, den Assistenten zu beauftragen, das entsprechende Kreuz, im dafür vorgesehenen Feld zu setzen. Wie ist das jedoch vereinbar mit der eigenen, politischen Einstellung des Assistenzgebers? Darf dieser das Kreuz verweigern, wenn es nicht seinen persönlichen Werten und Normen entspricht? Darf er über die Wahl des Assistenznehmers mit den Kollegen sprechen? Und darf er seinen Klienten „auf den richtigen Weg“ bringen?
Im Falle der Wahlausführung als persönlicher Assistent kann es schwierig sein, die Einstellung des Assistenznehmers nachzuvollziehen und für manche kostet es auch einiges an Überwindung, diese Wahl dann auch auszuführen. Gerade dann, wenn die anvisierte Partei unter Umständen gerade das Gegenteil ist, von dem, was der Assistent selbst wählt oder favorisiert. Juristische Lösungen gibt es in diesem Fall nicht, braucht man auch nicht. Das liegt immer in der Hand des Assistenznehmern, die Assistenz in den Dienst einzuteilen oder auch nicht. Gerade im Arbeitgebermodell hat man den größten Einfluss auf Dienstplan und generelle, personelle Besetzung. Eine Lösungsmöglichkeit wäre, schon bei der Dienstplanung den Tag der Wahl zu berücksichtigen und eben für diesen Tag jemanden einzuteilen, bei welchem man sich vorstellen kann, dass dieser als Wahlassistent geeignet ist. Die persönliche Beziehung zum Assistenten steht bei dieser Wahl stark im Vordergrund. Wenn man mit einem Team über längere Zeit arbeitet, gewinnt man bestenfalls einen Einblick in die Welt des Anderen. Somit müsste man mit ziemlicher Sicherheit einschätzen können, wer infrage kommen könnte und wer nicht. Alle beide müssen sich wohlfühlen mit der Situation, dann steht nichts mehr im Wege.
Verweigert der Assistent die Ausführung der Wahl für den eingeschränkten Wählers, so hat dieser die Möglichkeit (zumindest im Arbeitgebermodell), die Verweigerung als „Arbeitsverweigerung“ ausgelegt werden und dies kann ein Abmahnungsgrund, oder im allerschlimmsten Fall sogar zur Kündigung führen.
Darf der Assistent mit seinen Kollegen über die Entscheidung der gewählten Partei sprechen? Die Antwort ist ganz klar, nein! In Deutschland gilt das sogenannte Wahlgeheimnis. D. h., dass niemand anderes gegen den Willen des Wählers von dessen Wahl in Kenntnis gesetzt werden darf. Der Bruch des Wahlgeheimnisses ist sogar aus juristischer Sicht strafbar. Wenn also der Assistenznehmer das Wahlgeheimnis aufgrund der Einschränkung nicht einhalten kann, so muss der Assistenzgeber dieses genauso einhalten, wie es der Wähler selbst tut und tun würde.
Passt die Wahlentscheidung des eingeschränkten Wählers nicht mit der, des Assistenten zusammen, so ist es wahrscheinlich, dass über die Entscheidung ein Gespräch entsteht. Wichtig ist, dass die Entscheidung für die gewählte Partei und die gewählten Kandidaten von jeder Person selbst getroffen werden kann. Fundierte Diskussionen sind sinnvoll, direkter Versuch von Beeinflussung ist jedoch kritisch zu sehen. Wir sind in Deutschland ein freies Land, jeder kann wählen, was er möchte. Jede Entscheidung hat ihre Gründe und ist somit für den Wähler vertretbar. Nur das zählt am Ende.
Hier zum Abschluss noch meine drei besten Tipps für die Suche, nach dem geeigneten Wahlassistenten:
- Gutes Vertrauensverhältnis
- Tolerantes Werte und Normen (vor allem bezüglich politischer Einstellung)
- Ehrlichkeit
Jetzt steht der Europawahl 2019 nichts mehr im Wege.