Heute, am 21. Februar 2019 fällte das Verfassungsgericht ein, schon lange fälliges Urteil:
Der Ausschluss von Menschen mit gesetzlicher Betreuung im Bezug auf das Wahlrecht ist verfassungswidrig. D. h., dass ca. 80.000 Menschen in Deutschland, die einen gerichtlich bestellten Betreuer haben Wahlrecht bekommen müssen. Was in Ländern wie den Niederlanden schon längst selbstverständlich ist muss in Deutschland erst noch aufgebaut werden.
Die große Koalition, bestehend aus CDU/CSU und SPD sprachen sich im Koalitionsvertrag für ein „inkl. Wahlrecht für alle“ aus. Nach Spiegel-Informationen konnte man sich bisher aber auf kein Gesetz einigen.
Der Beschluss besagt aber auch, dass der Ausschluss vom Wahlrecht in bestimmten Umständen gerechtfertigt sein kann. Zum Beispiel wenn nachweisbar ist, dass der Kommunikationsprozess zwischen der Politik und der Person nicht möglich ist.
Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Kann ein Mensch aufgrund einer Behinderung oder einer Krankheit nicht selbst für sich und seine Angelegenheiten sorgen, so muss vom zuständigen Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung bestellt werden.
Es handelt sich hierbei entweder um Verwandte, um ehrenamtlich tätigen Personen, um Berufsbetreuer/Personen eines Betreuervereins oder um eine Betreuungsbehörde.
Häufig spricht man auch im Zuge einer gesetzlichen Betreuung von „Entmündigung“. Man muss in diesem Fall darauf hinweisen, dass seit 1992 die „Entmündigung“ in Deutschland abgeschafft ist.
Somit tritt auch mit der Anordnung der Betreuung keine Geschäftsunfähigkeit ein. Somit sind höchstpersönliche Rechtsgeschäfte wie zum Beispiel eine Hochzeit, Testamentserrichtung o. ä. Weiterhin selbst zu erledigen.
Eine gesetzliche Betreuung kann dann zum Beispiel die Vertretung vor den Behörden, die Aufenthaltsbestimmung oder Wohnungsangelegenheiten für den Klienten übernehmen.
Habe ich Einfluss darauf wer mein gesetzlicher Betreuer wird?
In gewisser Hinsicht ja, es gibt die Möglichkeit, für den Fall der Fälle eine sogenannte Betreuungsverfügung zu erstellen.
Wer bezahlt eine gesetzliche Betreuung?
Ist die betreute Person vermögend, so muss diese die Kosten selbst tragen. Ist derjenige mittellos, so übernimmt die Staatskasse die Kosten.
Recherchegrundlagen:
https://www.tagesschau.de/inland/bundesverfassungsgericht-wahlrechtsaenderung-101.html?fbclid=IwAR2ykmIxoLMRwnaw0DGN5GwoiCvoqsbS9aGtBPu5VC1Hf19MJqee-YTuQfQ (Stand 21.2.2019 13:28 Uhr)
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bverfg-ausschluss-betreuter-menschen-von-wahlen-ist-verfassungswidrig-a-1254364-amp.html (Stand 21.2.2019)
https://www.familienrecht.net/gesetzlicher-betreuer/ (Stand 21.2.2019)
https://service.berlin.de/dienstleistung/326840/standort/123092/ (21. 2. 2019)
https://www.weinsberger-forum.de/taetigkeitsfelder/berufsbetreuer/was-ist-eine-gesetzliche-betreuung.html (21. 2. 2019)
Eine für mich etwas merkwürdige Entscheidung zu einer diffizilen Thema. Werden dem absichtlichen Missbrauch unseres Wahlrechts nicht Tür und Tor geöffnet?
Wer entscheidet über die „Wahlkompetenz“ der Betroffenen, oder ist es der „ideologisch“ angehauchte Betreuer, der dann die Hand des Pfleglings zur „richtigen“ Stelle auf dem Wahlzettel führt? Wie will man die Wahlentscheidungen von möglichen 80 000 Neuwählern kontrollieren und ihre Eignung überprüfen?
Vielleicht bekommen wir ja noch weitergehende Infos, die die Mehrzahl der Fragen beantwortet!
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Naja, wir leben in einem freien Land, man kann hier nicht einfach so Leuten das Wählen verbieten, nur weil sie eine Behinderung haben. Das heißt ja nicht, dass alle 80.000 Menschen, die jetzt auch wählen dürfen irgendetwas wählen. Viele von diesen Menschen sind auch politisch interessiert und engagiert
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Ich glaube es geht nicht um Menschen, die an einer Behinderung zu leiden haben, sondern um Personen für die ein gesetzlicher Betreuer zur Regelung all ihrer Angelegenheiten bestellt ist, so sieht es Paragraf 13 des Wahlgesetzes vor.
Und jemand, der nicht mehr wirklich geschäftsmäßig unterwegs ist, sollte vielleicht auch nicht wählen! Dies wird jetzt scheinbar anders gesehen, daher meine Verwunderung und meine Fragen!
Viele Grüße aus Berlin!
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Achso, diese Art von Betreuung meinst du. Ich denke das sind eben dann die Fälle, die individuell entschieden werden. Da steht ja, dass ein Ausschluss vom Wahlrecht eben in einigen Fällen auch regelkonform sein kann. Das wird dann vermutlich ein Gericht entscheiden müssen oder so.
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