Langsam aber sicher streben wir Richtung Jahresende. Somit ist es Zeit, alle möglichen, notwendigen Rückerstattungen für Hilfsmittel o. ä. für das letzte Jahr anzufertigen. Heute begonnen habe ich mit den Stromkosten für meine elektrischen Hilfsmittel.
Ein Gerichtsurteil aus dem Februar des Jahres 1997 macht die Kostenerstattung für den Stromverbrauch elektrischer Hilfsmittel (finanziert von der jeweiligen Krankenkasse) möglich. Eigentlich wurden die Krankenkassen sogar dazu verpflichtet. Man kann sich die entsprechenden Stromkosten bis zu vier Jahre rückwirkend erstatten lassen. Um die Übersicht zu behalten habe ich für mich beschlossen, immer am Jahresende für das gesamte Jahr zurückerstatten zu lassen. So entsteht kein Chaos und auch nicht die Frage, wann ich das letzte Mal die Stromkosten habe erstatten lassen.
Ich für meinen Teil habe einige elektrische Hilfsmittel, zum Beispiel meinen Elektrorollstuhl, mein Pflegebett und mein Beatmungsgerät. Grundsätzlich werden auch Stromkosten für Sauerstoffgeräte, Elektromobile oder Wechseldruckmatratzen übernommen. Ebenso Monitore oder Ernährungspumpen. Eine genaue Auflistung findet man auf den Webseiten der Krankenkassen.
Die Vorgehensweise bei der Beantragung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Meine Krankenkasse zum Beispiel verfügt über eine sogenannte „online Filiale“. Hier kann ich mich einloggen und finde für die meisten Anliegen ein Formular oder Unterstützung. Im Falle der Stromkosten kann ich das ganze sogar online ausfüllen und digital abschicken. Mir wird auch direkt angezeigt, wie viel mir für das jeweilige Gerät erstattet wird. Manche Krankenkassen zahlen Pauschalen, andere fordern genaue Angaben zum Verbrauch und zu den Eigenschaften der Geräte. Verfügt man über ein Hilfsmittel, welches nicht in der gegebenen Auflistung der Krankenkasse einzuordnen ist, ist es notwendig mit einem Mitarbeiter zu kommunizieren um die Erstattung über einen formlosen Antrag mit eigener Berechnung und Kostenaufstellung einzuleiten.
Wichtig ist zu beachten, dass nur Stromkosten für Hilfsmittel übernommen werden können, welche auch von der Krankenkasse angeschafft wurden. Kauft man sich auf eigene Kosten einen Elektrorollstuhl oder ein anderes, stromverbrauchendes Hilfsmittel gibt es die Möglichkeit der Erstattung nicht.
Grundsätzlich sind es natürlich keine astronomischen Summen, hat man jedoch mehrere Hilfsmittel summiert sich das ganze doch erheblich. Und für viele mit körperlichen Einschränkungen sind durchschnittlich acht Euro pro Hilfsmittel und halbem Jahr (eigene Berechnung anhand der Daten meiner Krankenkasse und meinen Hilfsmittel) doch eine ganze Menge.
So wünsche ich mir einen informativen Beitrag! Sehr schön beschrieben, hilft mir bestimmt in Zukunft weiter. Danke.
Lg Mona
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Das freut mich, ich wünsche noch einen schönen Abend
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