Der Gesundheitsminister Jens Spahn hat umfassende Pläne zur Verbesserung der klinischen- und häuslichen Pflege. Jetzt hat er einige Neuerungen erlassen, welche den Alltag in Kliniken für das Pflegepersonal, sowie für die Patienten umfassend verbessern sollen.
Bevor ich jedoch zu seinen konkreten Plänen komme gebe ich euch mal einen kurzen Überblick über die Verbesserung in der Pflege durch die Pflegestärkungsgesetze seit 2013:
Das I Pflegestärkungsgesetz trat 2013 in Kraft. Mit 12 Milliarden € wurde die Pflege zu Hause um 50 % gestärkt. Leistungen wie das Pflegegeld oder die Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen wurden eingeführt um die Angehörigen zu entlasten.
Nachgebessert wurde 2015. Das II Pflegestärkungsgesetz trat in Kraft. Jetzt werden auch Demenzkranke als „pflegebedürftig“ anerkannt und in das System eingeschlossen. Die Veränderung von den Pflegestufen zu Pflegegraden ist wohl die größte Neuerung.
Im Jahre 2017 trat das III Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Im Fokus stehen nun Beratungsangebote. Pflegestützpunkte, sowie unabhängige Teilhabeberatungsstellen (EUTB) werden nun von den Kommunen organisiert, eröffnet und bezuschusst. Jeder pflegebedürftige oder eingeschränkte Mensch hat das Recht auf eine umfassende Beratung zu seinen Möglichkeiten. Pflegedienste, welche Gelder veruntreuen oder in diesem Verdacht stehen können durch dieses Gesetz besser kontrolliert und überwacht werden. Die Gründung von Landespflegeausschüssen zur Verbesserung von Beratung-, Pflege- und Betreuungs-infrastruktur ist seit 1.1.2017 auch möglich und erwünscht.
Man sieht, es sind umfangreiche Verbesserungen in Kraft getreten, eine gute Situation in der Pflege haben wir aber noch lange nicht. Aktuell beträgt der durchschnittliche Pflegeschlüssel in Deutschland 1 zu 13, das heißt, dass eine Pflegekraft im Schnitt für 13 Patienten zuständig ist (Tagesspiegel). Ab 2020 soll es genaue Vorgaben geben für wie viele Patienten eine Pflegefachkraft höchstens zuständig sein darf.
Das neue Pflegekräfte-Stärkungsgesetz, welches ab 2020 in Kraft tritt beinhaltet für die 4 aufwändigsten Behandlungsbereiche Schicht genaue Vorgaben. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Bereich | Tagschicht | Nachtschicht |
---|---|---|
Intensivmedizin | 1 : 2,5 | 1 : 3,5 |
Geriatrie | 1 : 10 | 1 : 20 |
Unfallchirurgie | 1 : 10 | 1 : 20 |
Kardiologie | 1 : 12 | 1 : 24 |
(Quelle: http://www.bundesgesundheitsministerium.de)
Was bringen uns diese Vorgaben?
In der Intensivmedizin, sowie in der Geriatrie und der Unfallchirurgie sehe ich die Möglichkeit, dass sich die Qualität der Pflege tatsächlich verbessern könnte. Die Vorgabe in der Kardiologie liegt lediglich ein Patient unter dem Durchschnitt. In diesem Fall wäre ich mir nicht sicher, ob das ausreichend ist. Auch in der Kardiologie ist es häufig nicht einfach, Patienten müssen unter Umständen ultragenau überwacht werden. In dieser Regelung sehe ich weniger Potenzial.
Aufgefallen ist mir jedoch, dass sich die Zuständigkeitszahlen in der Nachtschicht grundsätzlich verdoppeln. Wenn eine Pflegefachkraft in der Nacht für 20 Patienten zuständig ist haben wir doch danach, wie davor. Hektik, Stress, ungenaue Versorgung. Dieses Risiko wird in den Nachtschichten auch mit Pflegeschlüssel eingegangen. Wäre es da nicht sinnvoller, sich ein Beispiel an Kalifornien zu nehmen. Hier dürfen Pflegekräfte auch in der Nachtschicht nicht reduziert werden. Eine sehr vernünftige Verordnung, auch in der Nachtschicht gibt es Notfälle. (Tagesspiegel)
Kommentar
Es rollt ein zusätzliches, riesiges Bürokratiemonster auf die Kliniken zu. Durch aufwändige Berechnungsverfahren müssen die durchschnittlichen Patienten – Fachkräfte Verhältnisse monatlich ermittelt werden.
Außerdem stellt sich die Frage, wo er die neuen Pflegekräfte kommen sollen … Bundesweit ist bekannt, dass Pflegekräfte nicht an Bäumen wachsen. Die Ausbildung dauert eben seine Zeit. Zusätzlich ist es wichtig zu wissen, dass die Neuerungen in der Ausbildung von Pflegekräften erst in ferner Zukunft in Kraft treten sollen.
Und zum Schluss, ein Funfact: wenn in der Intensivmedizin eine Fachkraft für 2,5 Patienten zuständig sein soll, wie erhält man denn halbe Patienten? Werden dann Patienten ohne Beine als 0,5 Patient gezählt?
Hier die ausführlichen Quellenangaben zu den Informationen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/personaluntergrenzen.html#c13743 (abgerufen am 11.11.2018)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegestaerkungsgesetz-zweites-psg-ii.html (abgerufen am 11.11.2018)
https://www.tagesspiegel.de/politik/zu-wenig-pflegepersonal-eine-krankenschwester-fuer-13-patienten/19370914.html (abgerufen am 11.11.2018)
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegesetz-pflegereform/pflegestaerkungsgesetze/ (abgerufen am 11.11.2018)