Pflegegrad – Go und No-Go (das etwas andere FAQ)

Gender-Hinweis: aus Lesbarkeitsgründen verwende ich ausschließlich maskuline Wortformen, selbstverständlich sind jegliche Geschlechtsidentitäten gemeint.

Menschen mit Behinderung und/oder fortschreitender Erkrankung können sich in Deutschland von der gesetzlichen Krankenversicherung in einem Pflegegrad einstufen lassen. Dieser ist der Schlüssel für den Erhalt bestimmter Leistungen, die von der Höhe des Pflegegrad abhängig sind. Abgesehen von dem normalen Procedere, dass beim Antragsverfahren abläuft, gibt es immer wieder Fragen, die rund um den Pflegegrad auftauchen, die so beim Erhalt und bei der Erteilung nicht geklärt und beantwortet werden. Dieser Beitrag dient als Sammelstelle für offene Fragen, rund um den Pflegegrad. Sollte eine Frage nicht beantwortet sein oder ergänzt werden, schreibt mir bitte ein Kommentar unter diesen Beitrag oder eine E-Mail. Ich werde den Beitrag immer wieder ergänzen, wenn neue Fragen gestellt werden.

Grundlegende Informationen zu den Pflegegraden findet ihr in folgendem Beitrag

Wie lange dauert ein Pflegegrad?

Das hängt von der Dauer der Erkrankung/Behinderung ab, bei einer absehbaren Besserung des Gesundheitszustandes mit der Pflegegrad befristet erteilt. Tritt eine Besserung ein, so wird überprüft und korrigiert. Dasselbe gilt, wenn eine Verschlechterung eingetreten ist. Auch wenn absehbar ist, dass der gesunde Zustand sich nicht bessern wird, kann ein Pflegegrad befristet sein. Es gibt aber auch Pflegegrade, die unbefristet erteilt werden, diese sind dann gültig bis zum Tod des Pflegebedürftigen oder bis eine Verbesserung/Verschlechterung des Gesundheitszustandes gemeldet wird.

Darf ich noch arbeiten gehen, wenn ich einen Pflegegrad habe?

JA! Ein Pflegegrad ist lediglich eine Maßeinheit, an der das Maß der Pflegebedürftigkeit eines Menschen gemessen wird. Ist dieser Mensch durch besondere Hilfe, eine gute Arbeitsplatzsituation oder sonstige Umstände in der Lage, trotz Pflegegrad Arbeiten zu gehen, steht dem nichts im Wege.

Übrigens, viele Menschen mit Behinderung wird durch das Budget für Arbeit eine Möglichkeit geschaffen, wie sie und die Arbeitgeber gemeinsam den Arbeitsplatz individuell barrierefrei gestalten können, um der Erwerbsminderungsrente oder der Erwerbslosigkeit zu entgehen.

Kann ich mehrere Pflegegrade haben?

Nein, ein Mensch hat nur eine Identität der Pflegebedürftigkeit. Auch wenn manche Erkrankungen tageweise besser und schlechter sind, wird für diese Tage keine unterschiedliche Einstufung gemacht. Bei der Beantragung des Pflegegrades sollte immer vom schlecht möglichsten Tag ausgegangen werden.

Sollte ich Leistungen, die mit der Pflegegrad ermöglicht, abrechnen, ohne dass ich sie in Anspruch genommen habe?

Auch wenn einige Leistungen, die durch den Pflegegrad freigeschaltet werden können, mit sehr wenig Kontrolle genehmigt und ausgezahlt werden, heißt das nicht, dass man sie grundlos in Anspruch nehmen sollte, um sich selbst daran zu bereichern.

Werde ich höher eingestuft, wenn ich bei der Antragstellung meinen GdB angebe?

Nein, der vom Versorgungsamt eingestufte Grad der Behinderung hat keinerlei Auswirkungen auf den Pflegegrad.

Habe ich durch den Pflegegrad Sonderrechte, beim Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln?

Nein, der Pflegegrad hat mit öffentlichen Verkehrsmitteln so viel zu tun, die ein Kaktus mit dem Meer. Erleichterungen für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann es durch einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen geben.

Habe ich Vorteile, wenn ein gesetzlicher Betreuer für mich den Pflegegrad beantragt?

Nüchtern betrachtet dürfte ein Antrag, der durch einen gesetzlichen Betreuer gestellt wird, nicht anders behandelt werden, als ein Antrag, der von der pflegebedürftigen Person selbst gestellt wird. Es ist aber durchaus der Fall, dass eine gesetzliche Betreuung fachliche Expertise hat und diese gezielt einsetzen kann, um zum Beispiel einen Widerspruch zu vermeiden oder diesen gut begründet zum Erfolg führt.

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