Hinweis: Dieser Beitrag beinhaltet eine kritische Betrachtung des Zeit-Beitrags mit dem Titel „Kannst du mal kurz helfen?“, veröffentlicht in der Zeit Nummer 17/2025 und online.
Der Original-Beitrag ist hinter der PayWall auf Zeit-online.de über folgenden Link abrufbar:
https://www.zeit.de/2025/17/leben-behinderung-pflege-querschnittslaehmung-pflegekraefte
Na, akquirierst du auch immer wieder Pflegekräfte aus Osteuropa, um sie in deiner Versorgung weit unter dem Mindestlohn auszubeuten und arbeitsschutzwidrige Arbeitszeiten zu verlangen? Nein? Das überrascht mich jetzt … Das machen wir doch in Deutschland so oder nicht?
Zumindest mit einem Aufhänger dieser Art beginnt die Zeit einen Artikel über das persönliche Budget in den Niederlanden. Darin wird ein Mensch, der mit einer Querschnittslähmung lebt, porträtiert, wie er mit einem jährlichen Budget von 110.000 € (das sind etwa 9166 € im Monat) seine persönliche Assistenz organisiert.
Was für den gemeinen Durchschnittsleser klingt wie eine Versorgungsoption, die Selbstbestimmung ermöglicht und fördert, lässt in mir jegliche Alarmglocken schrillen und rote Fähnchen wedeln. Es findet eine schamlose Glorifizierung eines Systems statt, welches nicht im Ansatz mit den bestehenden deutschen Systemen vergleichbar ist. Allerdings scheint die Autorin sich mit diesen Systemen wenig beschäftigt zu haben, denn lediglich in einer Randnotiz wird kurz erwähnt, dass es in Deutschland ebenfalls ein persönliches Budget gibt.
Zusammenfassung des Artikels:
Elmer lebt seit über 30 Jahren mit einer Querschnittslähmung. Er ist Ex-Punk und kann laut Artikel „keine Bewegung ohne eine helfende Hand“ ausführen.
Sein Unterstützungsbedarf wird über ein persönliches Budget finanziert, welches bei etwa 110.000 € im Jahr liegt. Für den Ex-Punker fungieren als Assistenz seine Band, mit der er auch regelmäßig Musik macht und einige andere Künstler*innen aus seinem sozialen Umfeld. Insgesamt arbeiten 13 Menschen für ihn als persönliche Assistenz.
Das dargestellte persönliche Budget:
Im oben erwähnten Artikel wird das persönliche Budget von Elmer auf etwa 110.000 € im Jahr beziffert. Teilen wir diesen Betrag durch 12 (das Jahr hat 12 Monate) finden wir heraus, dass das Monatsbudget um die 9166 € liegt …
Zum Vergleich dazu: ein persönliches Budget für 16 bis 24 Stunden am Tag im Bereich Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege kann in Deutschland je nach Region und zusätzlichen Budgetinhalten zwischen 25.000 € und 30.000 € monatlich betragen.
Ohne den Genuss des Artikels hätte ich mich allein durch die Nennung der Summe gefragt, wie ein Mensch mit einem solch niedrigen Budget ein selbstbestimmtes Leben mit 24 Stunden Assistenz am Tag umsetzen kann.
Erklärung: aufgrund der Teamstärke (13 Personen) und der Beschreibung „Er ist querschnittsgelähmt. Seit mehr als 30 Jahren kann er vom Hals abwärts nur noch den linken Bizeps bewegen.“ Gehe ich von einem Assistenzbedarf von 16 bis 24 Stunden am Tag aus.
Aus dem Artikel geht hervor, dass das reguläre, soziale Umfeld in dem sich der Budgetnehmer bewegt (seine Band und Freunde) auch für die pflegerische Versorgung eingesetzt wird.
Ist doch klasse, da müssen einem keine fremden Menschen den Arsch abwischen … Würde sich wahrscheinlich Martina Musterfrau jetzt denken …
Aber ganz ehrlich, sind Freunde dafür da? Bedeutet Freundschaft auch gleich eine sittliche Verpflichtung, als Pflegekraft einzuspringen? Was passiert, wenn die Freundschaft endet? Oder noch schlimmer, was passiert, wenn sich Elmers Band auflöst oder sogar richtig zerstreitet? Dann fällt ihm von jetzt auf gleich die gesamte Versorgung weg!
Für mich klingt das nicht nach einer sicheren Lösung, schon gar nicht in dem Kontext, als dass ich persönlich mir das Recht herausnehme, mich zu zerstreiten, mit wem ich möchte. Wenn ich von Menschen noch in anderer Hinsicht abhängig bin (pflegerische Versorgung), ist das schlichtweg nicht möglich.
Arbeitgeber*innen-dasein im persönlichen Budget … Der Grenzbereich zwischen privat und geschäftlich:
Wenn wir von einem persönlichen Budget im sogenannten Arbeitgeber*innen-Modell ausgehen, so müssen wir uns unweigerlich damit beschäftigen, dass Menschen miteinander Verträge eingehen, die eingehalten werden müssen und im Zweifel Vertragsstrafen beinhalten. Außerdem müssen wir darüber sprechen, dass alle Menschen, die in einem Betrieb arbeiten gleich zu behandeln sind.
Und jetzt erklärt mir mal, wie unter solchen Bedingungen eine Freundschaft parallel zu einer Beschäftigung als Assistenz in einem Arbeitgeber*innen-Modell funktionieren kann und auch darüber hinaus eine Basis hat, bestehen zu bleiben. Eigentlich gar nicht, denn zum einen mögen wir unsere Freunde und ermöglichen gegebenenfalls Freiheiten, die wir anderen im Team nicht gewähren und zum anderen scheuen wir davor zurück, gegenüber Freunden Vertragsstrafen auszusprechen, wenn das nötig sein sollte, denn das könnte ja die Freundschaft gefährden.
Ganz schwierig wird es aus meiner persönlichen Sicht vor allem dann, wenn sich beide Leben, das Freundschaftliche und das Assistenz-Leben miteinander vermischen. Im erwähnten Beitrag nimmt der Assistenznehmer mit seiner Band, welche auch sein Assistenzteam ist, gemeinsam ein Musikstück auf (d. h., alle sind vor Ort).
Es erscheint mir problematisch, da zwar im Artikel erwähnt wird, wer gerade die Frühschicht hat und somit im Dienst ist, aber wie wird die Vergütung gestaltet, wenn doch mal eine andere Person aus dem Team eine Handreichung macht oder gar zur Toilette hilft? Hier sehe ich eine Menge Streit- und Angriffspunkte die im Zweifel (zumindest in Deutschland) sich gerichtlich kreativ klären lassen müssten und aus meiner Sicht bestens geeignet wären, Freundschaften zu zerstören.
Aber zurück nach Deutschland:
Ganz kurz erwähnt der Artikel, dass es hierzulande auch ein sogenanntes persönliches Budget gibt. Allerdings trifft die Erklärung, wo die Probleme liegen, nicht ansatzweise die Realität.
Zentraler Angriffspunkt der Autorin auf das deutsche persönliche Budget ist die Antragstellung:
Beschrieben wird die Antragstellung so, als müsste eine Person, die ein persönliches Budget begehrt, selbst auseinanderdividieren, welche Leistungen er/sie erhalten möchte und dann die einzelnen Kostenträger selbst ansprechen.
Zumindest vom Gesetzgeber vorgegeben ist das anders:
Richtig ist, dass der erste, angegangene, mögliche Kostenträger für die Bedarfsermittlung zuständig ist oder, sofern er sich nicht als zuständig erachtet, den Antrag weiterleiten muss. Das bedeutet, dass der angesprochene Kostenträger dafür zuständig ist, mögliche, weitere Kostenträger ins Boot zu holen und eine Kostenverhandlung zu initiieren.
allerdings darf hier nicht unerwähnt bleiben, dass einzelne Kommunen das anders sehen und diese Aufgabe versuchen an die Antragsteller*innen abzuwälzen. Trotzdem heißt das nicht, dass das die Regel ist.
Vielmehr sehe ich den Grund, dass so wenige Menschen in Deutschland das persönliche Budget nutzen, darin, dass zum einen die Grenzen für Einkommen und Vermögen im Bereich Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege eine Einschränkung der Leistungsbeziehenden bedeutet (oder alternativ hohe Eigenanteile provoziert) und zum anderen wird das persönliche Budget hier vor allem auch seitens der Kostenträger, die übrigens einen Beratungsauftrag haben, selten propagiert und somit klein gehalten wird. Oftmals wissen Menschen nicht, dass sie diese Leistungsform nutzen können und dass sie sogar darauf einen Rechtsanspruch haben.
Eine weitere Problematik besteht darin, dass begleitende Beratungsangebote, wie zum Beispiel Budgetbegleitung oder Budgetassistenz mit sehr geringen Vergütungssätzen bedacht werden, sodass Bedenken bestehen, bei Fragen oder Unklarheiten während der Umsetzung im Regen stehen gelassen zu werden, da die Sozialbehörden ihren eben schon erwähnten Beratungsauftrag nicht in dem Maße erfüllen, wie sie es sollten.
Zusammenfassend ist es mir wichtig zu erwähnen, dass die Umsetzung des persönlichen Budgets in den Niederlanden schon nach kurzer Recherche aus meiner Sicht nicht ansatzweise so viel Glorifizierung verdient hat, wie die @Zeit dies tut. Ein System, welches darauf baut, dass das bestehende soziale Netz eines Menschen als Pflegekraft einspringt, halte ich persönlich für fragwürdig. Mal abgesehen von der Tatsache, dass viele Menschen mit Behinderung zunehmend ihr soziales Netz verlieren oder von Beginn an, vorgeprägt durch ihre Laufbahn (zum Beispiel Sonderschulkarriere), kein soziales Netz, das für die Versorgung einspringen kann mitbringen oder Schwierigkeiten haben, dieses zu erhalten.
